Kommission bittet um Stellungnahmen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über die Verwendung von Quecksilber

Ihre Meinung ist gefragt:

Die Kommission hat heute (Dienstag) eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Quecksilber-Verordnung gestartet, die sich mit den letzten verbliebenen Verwendungen dieser giftigen Chemikalie in Produkten befasst.


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„Quecksilber ist ein großes Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, und in der EU haben wir bei der Begrenzung dieses Risikos große Fortschritte gemacht“, erklärte der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius. „Aber die Risiken sind auch heute noch vorhanden. Wir müssen uns nun mit den verbleibenden Verwendungszwecken von Quecksilber in der EU befassen, wie z. B. Dentalamalgam, sowie mit der Ausfuhr von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde. Wir sind dem Null-Schadstoff-Ziel verpflichtet und zeigen dies an allen Fronten.“ Die Konsultation läuft bis zum 3. Mai 2022.

Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um das Risiko der Quecksilberexposition für Mensch und Umwelt zu verringern, wobei die Rechtsvorschriften alle Aspekte des Lebenszyklus von Quecksilber abdecken. Dennoch werden in der EU immer noch erhebliche Mengen Quecksilber verwendet, vor allem in Dentalamalgam und einigen Produkten wie Lampen oder Messgeräten. Da die Quecksilberverschmutzung dauerhaft ist, trägt diese fortgesetzte Verwendung zur Anreicherung des Quecksilbers in der Umwelt, einschließlich der Lebensmittel, bei. Die Überarbeitung der geltenden Vorschriften wird zur Verwirklichung des im Europäischen Green DealDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• angekündigten Null-Schadstoff-ZielsDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• für eine schadstofffreie Umwelt beitragen.

Mit dieser Konsultation bittet die Kommission Bürger und interessierte Kreise um Stellungnahmen, die dazu beitragen sollen, die Auswirkungen des möglichen Ausstiegs aus der Verwendung von Dentalamalgam sowie die Verfügbarkeit und die Kosten von quecksilberfreien Alternativen zu bewerten. Die Konsultation wird sich auch mit dem Verbot der Herstellung in der EU und der Ausfuhr bestimmter quecksilberhaltiger Produkte befassen, deren Inverkehrbringen auf dem EU-Markt bereits verboten ist. Die öffentliche Konsultation wird Erkenntnisse für die laufenden Arbeiten an einer Folgenabschätzung liefern.

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