Kommission legt Leitfaden für Umweltziele in den nationalen Aufbauplänen vor
Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ihre Leitlinien für die Umsetzung der Umweltziele im EU-Aufbauprogramm NextGenerationEU vorgelegt. Sämtliche Investitionen und Reformen der Mitgliedstaaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (do no significant harm) orientieren.
Die Regierungen müssen also sicherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern. Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.
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