Krachend vor dem Expertenrat der Bundesregierung gescheitert:

Deutsche Umwelthilfe klagt für wirksames Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor

Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung hat dem Klimaschutz-Sofortprogramm von Verkehrsminister Wissing ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt.


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Der Rat hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass das Programm den rechtlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht entspricht und eine deutliche Überschreitung der erlaubten Jahresemissionsmengen im Verkehr zur Folge hätte. Bereits gestern hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekannt gegeben, dass sie gegen das gesetzeswidrige Programm für den Verkehrssektor klagen wird. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Das vorgestellte Programm von FDP-Verkehrsminister Wissing erreicht nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung bis 2030. Es ist also klar gesetzeswidrig – das hat heute auch der Expertenrat für Klimafragen mehr als deutlich bestätigt. Da sich offensichtlich auch in dieser Bundesregierung Klimaschutz nur über die Gerichte durchsetzen lässt, ziehen wir nun vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm kommt nicht aus ohne Tempolimit, Stopp der Dienstwagen-Förderung gerade bei besonders spritdurstigen Fahrzeugen und einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket.“

Laut Berechnungen der Bundesregierung müssen zwischen 2022 und 2030 insgesamt 271,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, das zweiseitige Pseudo-Sofortprogramm des Verkehrsministers erreicht bis 2030 bestenfalls rund 13 Millionen Tonnen CO2.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel