Landesregierung NRW hält sich nicht einmal an das eigene Klimaschutzgesetz:

Deutsche Umwelthilfe klagt auf Fortschreibung des Klimaschutzplans

Versagen der Düsseldorfer Koalition ausgerechnet zum fünften Jahrestag des Pariser Klimaschutzabkommens


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Klimaschutzgesetz in NRW verpflichtet Landesregierung zur Fortschreibung des Klimaschutzplans alle fünf Jahre

Bisher keinerlei Bemühungen für spätestens Ende 2020 fälligen Klimaschutzplan erkennbar

Bestehender Plan enthält weder Paris-Ziel noch aktuelle internationale und nationale Vorgaben und ist dringend überarbeitungsbedürftig

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt das Land Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung des Klimaschutzplans vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Az 21 D 281/20). Das Land NRW muss laut eigenem Klimaschutzgesetz alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan vorlegen. Ein neuer Plan ist spätestens bis Ende 2020 fällig, bisher hat die Landesregierung jedoch keine Initiative erkennen lassen, diesen Plan fristgerecht vorzulegen. Ressortverantwortlich dafür ist der Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart (FDP).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der aktuelle Klimaschutzplan für NRW muss dringend aktualisiert werden, da er weder das 1,5 Grad-Ziel aus Paris berücksichtigt noch das kommende EU-Klimaziel. Auch die nationalen Klimaziele für Industrie, Verkehr und Gebäude fehlen, obwohl sie das dichtbesiedelte Industrieland NRW unmittelbar betreffen. Ein Plan mit alten Vorgaben ist nichts wert. Gerade die für NRW wichtigen Baustellen wie der Ausbau der Windenergie und die Umsetzung der Wasserstoffstrategie benötigen einen planungssicheren Rahmen.“

Bereits am 16. Oktober 2020 hatte die DUH die Landesregierung aufgefordert, eine Fortschreibung des Klimaschutzplans vorzulegen. Diesen Antrag ließ die Landesregierung jedoch unbeantwortet. Die am 3. Dezember eingereichte Klage ist nun der nächste Schritt. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte im Koalitionsvertrag beschlossen, den Klimaschutzplan durch ein sogenanntes Klimaschutzaudit fortzuentwickeln und bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Bislang fehlen jedoch die Vorschläge für das Audit und die dafür erforderliche Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Die gesetzliche Pflicht zur Vorlage des Klimaschutzplans gilt damit fort.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: „Wir können keinerlei Anzeichen erkennen, dass die Landesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach einem Klimaschutzplan noch in diesem Jahr nachkommt. Die Landesregierung hat es nicht einmal für nötig befunden, auf unseren Antrag zu reagieren. Deshalb müssen wir jetzt zu den uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln greifen, damit die Landesregierung in NRW den Klimaschutz im Windschatten der Corona-Pandemie nicht verschleppt. Der Klimawandel macht keine Pause und auch in NRW sind dessen Auswirkungen auf die Wälder und Gewässer deutlich sichtbar.“

Die DUH verfolgt einschließlich dieser Klage mittlerweile vier Klimaklagen. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden von Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland sowie unmittelbar Betroffenen aus Bangladesch und Nepal. Außerdem verklagt die DUH die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich.

Links:

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel