Landwirtschaftlicher Klimaschutz durch Biogas

Bundesregierung berät Klimaschutzaktionsprogramm

Die Bundesregierung berät in dieser Woche über den von Bundesministerin Barbara Hendricks vorgelegten Entwurf eines „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“, das die wichtigsten Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaschutzziele für das Jahr 2020 skizzieren soll.


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  • Klimaschutz durch Vergärung von Wirtschaftsdünger muss berücksichtigt werden
  • Über sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalente könnten zusätzlich eingespart werden

Der Entwurf sieht für alle relevanten Sektoren Treibhausgaseinsparungen vor. Auch in der Landwirtschaft soll der Treibhausgasausstoß reduziert werden. Unverständlicher Weise ist die Vermeidung von Methanemissionen durch die Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen jedoch nicht aufgeführt.

„Durch die Vergärung von Gülle und Mist in Biogasanlagen werden schon heute rund 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart. Mit entsprechenden Anreizen und Maßnahmen ließen sich mehr als sieben Millionen Tonnen einsparen. Es ist geradezu absurd, dass dieses immense Potenzial bislang im Aktionsprogramm nicht berücksichtigt wird“, betont Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V. „Im Interesse des Klimaschutzes sollte die Bundesregierung die Vergärung von Wirtschaftsdünger ausbauen. Damit würde man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die Vergärung in Biogasanlagen liefert zudem noch saubere Energie aus der Region.“ Eine Aufnahme dieser Maßnahme im Aktionsprogramm sei daher dringend anzuraten, so der Geschäftsführer weiter.

Um diese Potenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen für die Vergärung von Wirtschaftsdünger entsprechend ausgestaltet werden. So sei beispielsweise die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschriebene Verweilzeit von 150 Tagen bei der Vergärung von Gülle nur teuer, ohne einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Und die viel zu strengen und praxisfernen Vorgaben in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind für die Einsparziele kontraproduktiv.

Die Bundesregierung will den jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im Jahr 2013 lag dieser Ausstoß in Deutschland bei 951 Millionen Tonnen – und damit um 23,8 Prozent niedriger als im Ausgangsjahr 1990. Die bisherigen Maßnahmen zum Klimaschutz würden bis 2020 eine Reduktion von 33 – 34 Prozent erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz soll die Differenz zu 40 Prozent schließen.

Für den Landwirtschaftssektor ist hierfür im Entwurfspapier eine zusätzliche Reduktion der jährlichen Emissionen – je nach Szenario – von 4,4 bis 9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vorgesehen. Mit dem Ausbau der Güllevergärung wäre der Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz sogar noch ausbaufähig.

Landwirtschaftlicher Klimaschutz durch Biogas - Anhang 1
Fachverband Biogas e.V. direkter Link zum Artikel