Lärmbelastung auf dem Prüfstand

Auftakt zur Lärmaktionsplanung 2018 in Sachsen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat heute in einer Auftaktveranstaltung in Dresden den Startschuss für die Lärmaktionsplanung 2018 gegeben.


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Sie basiert auf den Ergebnissen der 2017 in Sachsen durchgeführten Lärmkartierung. Schalltechnisch untersucht wurden dabei rund 1400 Kilometer Hauptverkehrsstraßen, darüber hinaus Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass entlang der sächsischen Hauptverkehrsstraßen rund 85.000 Personen in der Nacht und rund 76.000 Menschen am Tag Geräuschpegeln ausgesetzt sind, die langfristig ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. „Der Verkehrslärm gefährdet nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation die Gesundheit von fast jedem dritten Europäer. Begreifen Sie die Lärmaktionsplanung deshalb auch als eine Chance, die Lebensqualität in Ihrer Kommune zu verbessern!“, appellierte der sächsische Umweltstaatssekretär Herbert Wolff in seiner Rede.

Kommunen sind verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Lärmaktionspläne zu aktualisieren. Gesetzliche Grundlage ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU. In den Plänen muss festgeschrieben werden, mit welchen Maßnahmen die Stadt oder Gemeinde kurz-, mittel- und langfristig eine Verbesserung der Lärmsituation für die Bevölkerung erreichen will. Gerade entlang der stark befahrenen Hauptstraßen ist das besonders schwierig, weil die Lärmimmissionen eine direkte Folge der Mobilität aller darstellen. Sinnvolle und nachhaltige Lösungen erreiche man dem LfULG zufolge am ehesten, wenn alle Beteiligten – auch die betroffenen Bürger - auf den Weg zur Lösung mitgenommen würden.

Im Rahmen der Aktionsplanung ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, rechtzeitig und effektiv mit Vorschlägen und Hinweisen mitzuwirken. Nach Verabschiedung ihres Lärmaktionsplans steht die Gemeinde vor der Aufgabe, gegenüber den zuständigen Trägern, wie beispielsweise der Straßenbau- oder Verkehrsbehörde, auf eine Umsetzung der Maßnahmen hinzuwirken. Aber auch in eigener Verantwortung kann die Kommune auf vielfältige Weise selbst tätig werden, so unter anderem durch eine umsichtige Bauleitplanung.

Das LfULG will mit der Veranstaltung die Gemeinden für die Pflichtaufgabe der Lärmaktionsplanung sensibilisieren, informieren und fachliche Hilfe anbieten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Praxisbeispielen, die zeigen sollen, dass sich die Lärmaktionsplanung langfristig für die Gemeinde auszahlt. Etwa 140 Teilnehmer aus rund 100 Gemeinden sowie Ingenieurbüros und Fachbehörden sind der Einladung gefolgt.

Weiterführende Links

  • Wirkung von Lärm auf den Menschen
  • Häufig gestellte Fragen zur Lärrmkartierung und Lärmaktionsplanung
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie direkter Link zum Artikel