Lärmschutz an innerstädtischen Sportanlagen

Bundesrat setzt sich für einen gerechteren Ausgleich zwischen dem Lärmschutz für Anwohner und dem Interesse an wohnortnahen Sportanlagen ein

Er schlägt eine Länderöffnungsklausel in der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor.


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Damit könnten künftig die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden, ob sie vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen, um landesspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Ziel ist es, die Vertreibung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aus den Innenstädten zu verhindern. Da die Interessenkonflikte in Stadtstaaten und Flächenstaaten durchaus unterschiedlich intensiv ausgeprägt sein können, hält der Bundesrat die derzeitige bundesweite Regelung für zu unflexibel.
Der vom Bundesrat am 11. Juli 2014 beschlossene Verordnungsentwurf geht nun an die Bundesregierung. Diese entscheidet, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.

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