Laschets Klimaschutzgesetz in NRW kein Zeichen für Kanzlertauglichkeit

Entwurf bleibt weit hinter Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück

In Nordrhein-Westfalen will CDU-Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet mit seiner schwarz-gelben Regierung am Montag ein sogenanntes Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, das nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar verfassungswidrig wäre.


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Mit diesem Gesetz, das nicht ansatzweise den Vorgaben der Verfassungsrichter*innen genügt, bleibt Laschet in der Klimapolitik weit hinter den Anforderungen an die Kanzlertauglichkeit zurück. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landesverband Nordrhein-Westfalen lehnen das Gesetz kategorisch ab.

„In einem bahnbrechenden Klimaurteil, das auch der BUND miterstritten hat, wurde die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich erklärt“, sagt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. „Diesem Aufbruch für mehr Klimaschutz wird der prähistorische Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter Armin Laschet nicht gerecht. Damit hält sie einmal mehr eine schützende Hand über die heimische Kohleindustrie, handelt entgegen der Verfassung und entgegen dem Wohl der Bevölkerung und unserer Nachkommen.“

Der Entwurf zeichnet sich aus durch fehlende spezifische Minderungsziele für alle Bereiche von Verkehr bis Gebäude, Treibhausgas-Reduktionen von lediglich 55 Prozent bis 2030 und keine Festlegungen für den Zeitraum danach. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass es konkrete Planungen bis zur Erreichung der Klimaneutralität braucht.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Dieses Klimaschutz-Blockierungsgesetz verletzt die Freiheitsrechte der jungen Menschen und ist nicht ansatzweise geeignet, den vom Bundesverfassungsgericht definierten Anforderungen zu genügen. Vielmehr muss eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 Prozent bis 2030 und weitere konkrete Zwischenziele auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität verbindlich festgeschrieben werden. Dazu braucht es verbindliche spezifische Minderungsziele für alle Sektoren wie den Verkehr, die Landwirtschaft, Industrie und Energiewirtschaft. Ansonsten bleibt das Gesetz ein zahnloser verfassungswidriger Tiger.“

Auch bundesweit braucht es stärkere Kraftanstrengungen wie eine Treibhausgas-Reduktionen von 70 Prozent bis 2030 sowie bis dahin einen Ausstieg aus Kohle und einen Ausbau erneuerbarer Energien auf 80 Prozent.

Mehr Informationen:

Am kommenden Montag, den 10. Mai, findet ab 10 Uhr die Sachverständigen-Anhörung des nordrhein-westfälischen Landtags statt, am selben Tag ist ab 14 Uhr eine Anhörung zum neuen Klimaanpassungsgesetz. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW, wird den BUND bei beiden Anhörungen als Sachverständiger vertreten.

Die BUND-Stellungnahme dazu finden Sie hier: www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Energie_und_Klima/2021_05_03_Entwurf_Klimaschutzgesetz_Stellungnahme_BUND.pdf

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel