Luftreinhalteplan Düsseldorf
Bezirksregierung muss Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013 nachbessern
Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Schwefeldioxid in Düsseldorf enthält.
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