Luftreinhalteplan: Stand der Dinge wurde der Projektgruppe vorgestellt

Das LANUV legte nun erste Untersuchungen zu den Ursachen der Belastungen in Leverkusen vor

Ein Maßnahmenbündel, das zu etwa 20 Positionen zusammengefasst wurde, gehört zum ersten Entwurf eines Luftreinhalteplans für Leverkusen.


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Jetzt gilt es, die Maßnahmen auf Basis der seit wenigen Tagen vorliegenden Verursacheranalyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu bewerten und festzulegen, welche Maßnahmen nach einer Kosten-Nutzen-Bilanz Priorität haben sollen. Diese Einschätzung wird die Basis für eine Beschlussvorlage bilden, die im Dezember im Rat beraten werden soll. Anschließend wird dann durch die Bezirksregierung Köln im weiteren Beteiligungsverfahren der Luftreinhalteplan aufgestellt. Heute wurden sowohl Verursacheranalyse als auch mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Stickoxidemissionen in der Projektgruppe „Luftreinhalteplan“ vorgestellt und diskutiert.

Die EU-weit verbindliche Luftqualitätsrichtlinie (in Deutschland umgesetzt in der 39. BImSchV) schreibt bereits seit 2010 aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung die Einhaltung eines Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ für NO2 zwingend vor. In Leverkusen wurde vom LANUV im Jahr 2016 ein Jahresmittelwert von 45 µg/m³, also deutlich über dem Grenzwert, festgestellt. Das LANUV legte nun erste Untersuchungen zu den Ursachen der Belastungen in Leverkusen vor.

 „In Leverkusen haben wir eine sehr komplexe Belastungssituation vorgefunden“, leitete Dr. Dieter Busch vom LANUV die Präsentation der Verursacheranalyse ein. Durch die sich überlagernden Belastungsbeiträge von Gustav-Heinemann-Straße und kreuzender Autobahnen im Stadtgebiet seien derartig viele Daten zu berücksichtigen gewesen, dass die weitere Beurteilung nicht mit den sonst routinemäßig angewandten Verfahren erfolgen konnte. Für Leverkusen habe die Ermittlung der Belastungseinflüsse und der jeweiligen Belastungsanteile nur unter dem Einsatz sehr komplizierter und aufwändiger Rechenmodelle durchgeführt werden können, mit denen „der Rechner lange zu tun hatte“.

 Die Analyseergebnisse aber machen deutlich, dass neben dem Leverkusener Straßenverkehr auch die Autobahnen im Stadtgebiet zu den Hauptemittenten von Stickoxiden gehören.

 Die vorgestellte Ursachenanalyse des LANUV bezieht sich auf die Belastungssituation am Standort der Messstation an der Gustav-Heinemann-Straße. Nach der Modellierung der dort gemessenen Ergebnisse entfallen ca. 40 Prozent der Stickoxid-Emissionen (NOx) auf den sog. regionalen Hintergrund, also eine generelle grundlegende Luftbelastung im Rheinland, 23 Prozent gehen auf das Konto der KFZ auf der Gustav-Heinemann-Straße, 17 Prozent kommen vom Autobahnabschnitt A3 an der Messstation. Hinzu kommt eine generelle Grundbelastung durch die Autobahnen im Stadtgebiet von etwa 10 Prozent und durch den städtischen Straßenverkehr von 5 Prozent. Andere Quellen wie Hausbrand, Industrie, Schienenverkehr, Binnenschiffe, Baumaschinen etc. tragen insgesamt mit etwa 5 Prozent zur Belastung an der Messstelle bei.

Entsprechend beziehen sich Maßnahmen aus Verwaltungssicht auch auf den Verursacher Bundesautobahn. Denkbar sind eine Erhöhung der Lärmschutzwände sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Kontrolle.

 Allerdings trägt auch der Straßenverkehr auf der Gustav-Heinemann-Str. mit etwa 23 Prozent erheblich zur Belastung bei. Etwa die Hälfte dieser Emissionen stammt von Diesel-PKW, ein weiteres Viertel wird durch die dort verkehrenden Linienbusse verursacht. Hier liegen weitere Ansatzpunkte für Maßnahmen wie z.B. eine zügige Umstellung der Busflotte auf alternative Treibstoffe. Außerdem zieht die Bezirksregierung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Einrichtung einer Umweltzone in dem betroffenen Bereich in Betracht.

 In Sachen Dieselfahrverbot (z.B. für Diesel-PKW) wies Dirk Terlinden, Fachbereichsleiter Umwelt, darauf hin, dass eine entsprechende höchstrichterliche Entscheidung durch das BVerwG erwartet werde. Daher werde für den Leverkusener Luftreinhalteplan zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Dieselfahrverbot geplant.

 Insgesamt umfasst der bislang aufgestellte kommunale Maßnahmenkatalog zum Luftreinhalteplan ca. 20 Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete, die kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbar sind. Das reicht von der Verkehrsoptimierung durch verbesserte Ampelschaltungen bis zu veränderten Lkw-Routen, von der Modernisierung der Busflotten bis zur Optimierung des städtischen Fuhrparks und bei den Tochtergesellschaften. Ebenso sind für den Luftreinhalteplan relevante Teilaspekte des städtischen Mobilitätskonzeptes mit den Elementen ÖPNV und Radverkehr aufgeführt. In diesem Ideenpool sind inhaltlich auch die Vorschläge Dritter enthalten.

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