Luftreinhalteplanung in Köln: Landesregierung legt Revision gegen OVG-Urteil ein
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 12.09.2019 fristwahrend Revision eingelegt.
Das OVG hatte die Bezirksregierung Köln verurteilt, den Luftreinhalteplan Köln fortzuschreiben und hierbei neue Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung im Jahr 2020 unter Einbeziehung aktuellster Daten zu erstellen.
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