Luftreinhaltung:

Das Land Nordrhein-Westfalen legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ein

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8. Juni 2018 zur Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen eingelegt.


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Mit dem Urteil hatte das Verwaltungsgericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen, der sicherstellt, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden.

Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Aachen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018 umzusetzen ist, die Berufung gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen. Auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen kann durch eine obergerichtliche Klärung eine einheitliche Rechtsanwendung in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden. Über die Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Dazu arbeiten die Bezirksregierungen derzeit intensiv an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden dabei vollumfänglich berücksichtigt. Ziel ist es, dass Anfang 2019 Luftreinhaltepläne in Kraft treten, die den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz gleichermaßen gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid sicherstellen. Dies betrifft insbesondere die im November 2015 beklagten Luftreinhaltepläne für die Kommunen Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Der Luftreinhalteplan Aachen wird von der Bezirksregierung Köln in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen überarbeitet.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel