Maßnahme gegen Fluglärm: Gebühr für Spätlandungen steigt von 500 auf 1300 Euro

Ausnahmegenehmigung wird deutlich teurer – 16-Punkte-Plan der Bürgerschaft wird schrittweise abgearbeitet

Der von der Bürgerschaft beschlossene 16-Punkte-Plan zum Schutz gegen Fluglärm wird derzeit Schritt für Schritt abgearbeitet und umgesetzt. Als eine konkrete Maßnahme hat die Fluglärmschutzkommission jetzt einer deutlich höheren Gebühr für Landungen nach 24 Uhr zugestimmt. Die Kommission geht künftig auch direkt in die betroffenen Stadtteile, im Internet werden ab sofort die tatsächlichen Bahnnutzzungen für Landungen nach 22 Uhr veröffentlicht.


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Umweltsenator Jens Kerstan erklärt: „Die Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch den Flughafen wollen wir so gering und so erträglich wie möglich gestalten und künftig noch transparenter über diese informieren. Um konkrete Verbesserungen – vor allem in den Abendstunden – zu erreichen, arbeitet der Senat derzeit den 16-Punkte-Plan gegen Fluglärm ab. Erfolge können nur gemeinsam mit allen Beteiligten und durch ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden, so werden beispielsweise Verstöße gegen die Betriebszeiten des Flughafens künftig strenger verfolgt und es werden höhere Gebühren fällig.“

An der Umsetzung des 16-Punkte-Plans arbeitet die bei der Umweltbehörde angesiedelte Fluglärmschutzbeauftragte gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft und Verkehr (BWVI), dem Flughafen Hamburg und der Deutschen Flugsicherung.

Erste Ergebnisse sind:

  • Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen werden von 500 Euro auf 1300 Euro erhöht, dies gilt bei Flugbewegungen nach 24 Uhr. Wird die beantragte Ausnahmegenehmigung nicht in Anspruch genommen und ein Flugzeug landet vor Mitternacht, beläuft sich die Gebühr auf 650 Euro (vorher: 500). Durch diese Staffelung der Gebühren haben die Fluggesellschaften einen Anreiz möglichst vor 24 Uhr zu landen.
  • Für späte Landungen in der Zeit nach 23 Uhr waren die Landeentgelte zu Beginn des Jahres bereits lärmklassenabhängig erhöht worden. Die Fluggesellschaften sind angehalten, absehbare und unvermeidliche Spätlandungen in der Zeit nach 23 Uhr künftig zu begründen.
  • Verstöße der Fluggesellschaften gegen die Betriebszeiten des Flughafens werden konsequent verfolgt: Die Fluglärmschutzbeauftragte hat im laufenden Jahr bei allen Verstößen Bußgeldverfahren eingeleitet und prüft die Gewinnabschöpfung gegenüber den Airlines.
  • Die Transparenz der Daten und die Unterrichtung der Öffentlichkeit werden verbessert. Die tatsächliche Bahnbenutzung für Landungen nach 22 Uhr wird ab diesem Monat von der Fluglärmschutzbeauftragten (FLSB) im Internet unter www.hamburg.de/fluglaerm/ veröffentlicht.
  • Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) geht künftig direkt in die betroffenen Stadtteile, um vor Ort Bürgerfragestunden anzubieten. Der erste Termin der „FLSK vor Ort“ wird am 1. Oktober 2015 in Lurup stattfinden (um 18 Uhr im Stadtteilhaus).
  • Airlines mit hohen Verspätungsanteilen teilen der FLSB ab sofort monatlich die Gründe der Verspätungen mit. Diese werden ausgewertet, um so Kriterien zur Vermeidbarkeit von Verspätungen zu entwickeln und in Fällen nicht nachvollziehbarer Begründungen auch nachträglich Bußgelder verhängen zu können.
  • Die FLSK ist um einen Vertreter aus dem Kreis Stormarn erweitert worden.
Maßnahme gegen Fluglärm: Gebühr für Spätlandungen steigt von 500 auf 1300 Euro - Anhang 1
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