Mobile Klimageräte gegen die Hitzewelle?

Was bei der Anschaffung beachtet werden sollte

Bei den derzeitigen Temperaturen denken viele Verbraucherinnen und Verbraucher über die Anschaffung von mobilen Klimaanlagen nach.


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Recht einfach in der Handhabung und im Vergleich zu anderen Geräte mit wenig Aufwand zu installieren sind so genannte „Einkanal-Klimageräte“. Bei diesen Geräten wird die Abwärme in der Regel über einen Schlauch aus dem Raum befördert. Daher können diese recht einfach in jedem Wohn- und Schlafraum eingesetzt werden.

Worauf ist beim Kauf von Einkanal-Klimageräten zu achten?

Einkanal-Klimageräte tragen seit einigen Jahren das bekannte EU-Energielabel. Enthalten sind unter anderem Informationen zur Energieeffizienz, zum Stromverbrauch, zur Kühlleistung und zur Lautstärke. Die Mehrheit der im Handel erhältlichen Geräte dieser Bauart ist in die Energieeffizienzklasse A eingestuft – ein auf den ersten Blick zufriedenstellender Wert. Was viele Verbraucher aber nicht wissen: Geräte unterhalb der Energieeffizienzklasse A dürfen in der EU seit 2014 nicht mehr verkauft werden.

Auch der nicht unerhebliche Energieverbrauch der Geräte und die damit verbundenen Stromkosten sollten daher bei der Anschaffung mit einkalkuliert werden. Ist das Gerät in einem warmen Monat täglich nur vier Stunden im Einsatz fallen ab 30 Euro aufwärts zusätzliche Stromkosten nur für diesen einen Monat zusätzlich an, je nach Leistung der Geräte und der Einsatzdauer.

Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Kühlleistung des Gerätes für die vorhandene Raumgröße ausreicht. Bei zwei Kilowatt Kühlleistung sollte der Raum nicht größer als 20 Quadratmeter sein.

Man sollte auch darauf achten, dass die abgeführte warme Luft nicht direkt wieder in den Raum gelangt, was bei der Nutzung von geöffneten und gekippten Fenstern oder angelehnten Türen kaum gelingen dürfte. Die Anschaffung eines „mobilen“ Klimagerätes sollte also aus Kosten-Nutzen-Sicht und auch Sicht des Klima- und Umweltschutzes gut überlegt sein.

LANUV überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen – Amtliche Produktrückrufe werden online veröffentlicht

Im Rahmen der Marktüberwachung prüft das LANUV, ob die am Markt erhältlichen Geräte die geltenden Anforderungen an die Energieeffizienz einhalten. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteffizenz wird auf dem Energielabel der Geräte als „EER“ ausgewiesen. Sie ist somit für den Verbraucher sichtbar. Der Wert beschreibt das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Stromverbrauch. Es gilt die Vorgabe: Ein Kilowatt Strom muss mindestens 2,6 Kilowatt Kühlleistung erzeugen. Das entspricht dem „EER“ von 2,6..

Bei der Überwachung prüft das LANUV, ob der auf dem Label angegebene EER auch tatsächlich erreicht wird. Werden Geräte beanstandet, müssen die Hersteller die Angaben korrigieren oder das Gerät wird ganz vom Markt genommen. In gravierenden Fällen kann das LANUV auch Bußgelder festsetzen.

Bei den Tests des LANUV fällt immer wieder auf, dass die im Handel erhältlichen Modelle die geforderte Mindesteffizienz nur mit zugestandenen Toleranzen erreichen. Im vergangenen Jahr musste ein Klimagerät nach Beanstandung durch das LANUV sogar zurückgerufen werden, da es die geltenden Mindestanforderungen bei der behördlichen Prüfung nicht erreicht hat.

Informationen zu Produktrückrufen im Bereich „Energieeffizienz“ sind zu finden unter https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Produktrueckrufe/evpg-produktrueckrufe.html 

Wer sich also ein Klimagerät kaufen möchte sollte wissen, dass die meist in Übersee gefertigten Geräte in einigen Fällen nicht die Qualität bieten, die der Verbraucher erwartet. Es lohnt also, sich vorab darüber zu informieren, ob Kühlleistung und Stromverbrauch in einem akzeptablen Verhältnis stehen.

Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von Klimageräten setzt das LANUV auch in diesem Jahr einen Überwachungsschwerpunkt auf die Produktkategorie der Einkanal-Klimageräte.

Mobile Klimageräte gegen die Hitzewelle? - Anhang 1
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel