NABU: Verspätete Veröffentlichung des Klimaschutzberichts ist inakzeptabel
Miller: Verkehrsministerium muss jetzt zeitnah und wirksam liefern
Laut Klimaschutzgesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, zum 30. Juni jeden Jahres dem Bundestag einen Bericht vorzulegen, der Auskunft darüber gibt, wie prognostizierten Emissionen für 2030 von den Zielen abweichen.
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