NABU: Verspätete Veröffentlichung des Klimaschutzberichts ist inakzeptabel

Miller: Verkehrsministerium muss jetzt zeitnah und wirksam liefern

Laut Klimaschutzgesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, zum 30. Juni jeden Jahres dem Bundestag einen Bericht vorzulegen, der Auskunft darüber gibt, wie prognostizierten Emissionen für 2030 von den Zielen abweichen.


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Diese Frist hat die Regierung verstreichen lassen – obwohl die Lage ernst ist. Dazu sagt Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Es zeichnet sich ab, dass vor allem im Verkehrssektor die Emissionskurve vollkommen in die falsche Richtung weist: Wir liegen mit 41 Millionen Tonnen CO2 auf dem Niveau von 1990. Das zuständige Ministerium muss jetzt das verpflichtende Sofortprogramm nutzen, um Maßnahmen vorzulegen, die nachweißlich die Verkehrsemissionen in den kommenden Jahren reduzieren. Dazu gehören aus Sicht des NABU: Keine Steuerprivilegien für emissionsintensive Dienstwagen und eine stärkere Spreizung der Kfz-Steuer, sodass die massigen, C02-intensiven Verbrenner weniger attraktiv werden. Die derzeitigen Entwürfe für das Sofortprogramm sind vor allem eine teure Förderpolitik für Elektroautos ohne wirkliche Emissionsminderung. Die verschleppte Veröffentlichung des Klimaschutzberichtes wirkt da symptomatisch. Wenn die verantwortlichen Akteure jetzt aus ideologischen Gründen nicht handeln, ist das angesichts der Dimension der Klimakrise mehr als verantwortungslos. Wir beobachten die Entwicklung sehr genau und prüfen im Zweifel ein juristisches Vorgehen.“

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel