Nachhaltiges Bauen ist ein Schlüssel zum Klimaschutz

Ministerialdirektor Helmfried Meinel auf dem ersten Ingenieurtag Baden-Württemberg

„Wir benötigen stärkere Impulse für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes – auf Landesebene, aber auch auf Ebene des Bundes“, erklärte der Ministerialdirektor im Umweltministerium Helmfried Meinel heute (15.10.) auf dem ersten Ingenieurtag Baden-Württemberg in Stuttgart.


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Er warb unter anderem dafür, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich zu fördern: „Wir brauchen bessere finanzielle Rahmenbedingungen für nachhaltige Sanierungen, um die Hemmschwelle, in diesem Bereich zu investieren, herabzusetzen.“

Die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden seien zu etwa einem Viertel für die Treibhausgasemissionen im Land verantwortlich, führte Meinel aus. Angesichts dieser Bedeutung des Gebäudesektors sei eine Sanierungsquote von nur rund einem Prozent für einen schnellen und effektiven Klimaschutz zu wenig. „Wir müssen da etwas tun, wir müssen da besser werden. Nachhaltiges Bauen und Sanieren muss selbstverständlich sein. Und die Politik muss dafür den günstigen Rahmen schaffen. Wesentlich dabei sind finanzielle Anreize für die Sanierung, unter anderem die längst überfällige Entscheidung auf Bundesebene, Sanierungsmaßnahmen steuerlich zu fördern.“

Baden-Württemberg habe den Gebäudebereich ausdrücklich in das Klimaschutzgesetz und das dazugehörige integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept einbezogen. Unter anderem seien mit der L-Bank Förderprogramme für die Gebäudesanierung aufgelegt worden, das Umweltministerium habe im August Grundsätze für das nachhaltige Bauen veröffentlicht und das Land bekenne sich zu seiner Vorbildrolle und investiere in die energetische Sanierung seines Gebäudebestandes.

Einen wesentlichen Platz nehme in der Politik des Landes auch das Erneuerbare- Wärme-Gesetz ein, das sich zurzeit in der Novellierung befindet. Helmfried Meinel: „Mit diesem Gesetz weiten wir die Verpflichtung, erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung zu nutzen aus und schaffen gleichzeitig eine wesentlich breitere Palette als bisher, wie dieser Pflicht entsprochen werden kann. Zum Beispiel gelten jetzt auch effizienzsteigernde Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke als Teilerfüllung der gesetzlichen Verpflichtung.“

Es gehe darum, Bauen und Sanieren umfassend zu betrachten und ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen und über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen, sagte Meinel. In diesem Sinne sei auch die Idee eines Sanierungsfahrplans zu verstehen, den Baden-Württemberg in der Novelle des EWärmeG als Erfüllungsoption festschreiben will: „Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, an welchen Stellen und mit welchem Aufwand das Gebäude modernisiert werden kann. Damit wollen wir die energetische Gesamtbetrachtung der Gebäude voranbringen und eine langfristige Sanierungsstrategie initiieren.“

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft direkter Link zum Artikel