Neue Förderrichtlinie

Hessen unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung

Ministerin Hinz überreicht den ersten Förderbescheid nach der neuen Richtlinie an Neu-Isenburg: „Bis 2050 soll Hessen klimaneutral sein: Kommunen sind unsere stärksten Partner vor Ort. “

„Um die hessischen Klimaschutzziele zu erreichen, brauchen wir unsere Kommunen. Sie sind unsere Partner vor Ort – denn Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ist auf die Akzeptanz und die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen“, sagte Klimaschutzministerin Priska Hinz heute in Neu-Isenburg.


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Dort übergab sie den ersten Förderbescheid des Landes Hessen nach einer neuen Förderrichtlinie, die kommunale Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel finanziell unterstützt. In Neu-Isenburg wird die Dachbegrünung von Gebäuden des städtischen Dienstleistungsbetriebes mit 14.600 Euro gefördert. Die Stadt Neu-Isenburg ist seit 1. Juli 2010 Unterzeichnerkommune der Charta der „100 Kommunen für den Klimaschutz“.

Dachbegrünung speichert Regenwasser

Mit den Fördermitteln des Landes wird eine Maßnahme aus dem Klimaanpassungsbereich des neuen Förderkatalogs umgesetzt: Das bisher konventionell gedeckte Dach eines Gebäudes und Dächer von Neubauten werden nun begrünt errichtet. Dachbegrünungen bieten viel Volumen zur Regenwasserspeicherung und verlangsamen in Fällen von Starkregenereignissen den Abfluss großer Niederschlagsmengen in die Kanalisation. Dieser Effekt wird deutlich verstärkt durch die Ansaat von ausgewählten Pflanzen. „Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Hessen heute schon spürbar. Darum sind Maßnahmen zur Klimaanpassung so wichtig. Mit der neuen Richtlinie haben wir für Kommunen daher die Möglichkeit geschaffen, für die Umsetzung ihrer Projekte zum Klimaschutz und Maßnahmen zur Klimaanpassung eine finanzielle Förderung des Landes zu erhalten. Dabei fördern wir besonders auch interkommunale Maßnahmen“, sagte Hinz.

Das Förderspektrum der neuen Richtlinie reicht von kommunalen Energie- und Mobilitätsmaßnahmen zum Klimaschutz über Anpassungsmaßnahmen bis hin zu Informationskampagnen, um die eigene Bevölkerung beim Thema Klimaschutz mitzunehmen. Weitere förderfähige Maßnahmen sind Entsiegelungen öffentlicher Flächen, der Rückbau verrohrter Gewässer oder Beschattungsmaßnahmen von Gebäuden. Aber auch die Erstellung von Studien und Analysen über das kommunale Gefährdungspotenzial wie bspw. die Analyse der Abflusswege bei Starkniederschlägen und Maßnahmen zur Schadensminderung.

Halbzeitbilanz: Im Klimaschutz einen großen Schritt getan

„Ich freue mich, heute den ersten Bescheid übergeben zu können und möchte alle hessische Kommunen ermuntern, Anträge zu stellen. Hessen soll bis 2050 klimaneutral sein. Dabei lassen wir die Kommunen beim Klimaschutz und Maßnahmen zur Klimaanpassung nicht allein“, sagte Hinz. „Wir sind in den vergangenen zweieinhalb Jahren schon ein großes Stück weitergekommen. Derzeit arbeiten wir am Integrierten Klimaschutzplan 2025 für Hessen. Darin werden Maßnahmen gesammelt, die gesamtgesellschaftlich relevant sind und den Weg zur Klimaneutralität in Hessen eben werden. Das haben wir uns vorgenommen und daran arbeiten wir kontinuierlich weiter: Denn Klimaschutz ist Pflicht und keine Kür“, betonte die Ministerin mit Blick auf zweieinhalb Jahre Regierungstätigkeit.

Hintergrund: Neue Förderrichtlinie für kommunale Klimaprojekte

  • Zum 1. Januar 2016 trat die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ in Kraft. Kommunen und kommunale Unternehmen können jetzt Fördermittel unter anderem zur Umsetzung Ihrer Klimaschutzpläne beantragen.
  • Die Mitgliedskommunen des Projekts „100 Kommunen für den Klimaschutz“ erhalten höhere Fördersätze. Für Kommunen mit Windenergieanlagen enthält die Richtlinie einen gesonderten Förderbestandteil.
  • Allein im Jahr 2016 stehen insgesamt 4,4 Millionen Euro Fördergelder aus dem Landeshaushalt für kommunale Projekte zum Klimaschutz oder zur Anpassung zur Verfügung. Davon entfällt eine Million Euro auf die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen mit einer Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft.
  • Für investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte können Kommunen bis zu 250.000 Euro und kommunale Unternehmen bis zu 200.000 Euro Fördermittel erhalten.
  • Studien und Analysen im Bereich Klimaanpassung werden bis zu 100.000 Euro finanziell unterstützt. Kommunale Informationsinitiativen über Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert.
  • Vor Antragsstellung besteht die Möglichkeit einer kostenfreien fachlichen Vorabberatung durch die hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH.

Weitere Informationen:

https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/hessische-klimaschutzpolitik/foerderung-von-kommunalen-klimaschutz-und 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel