Neue Lärmschutzrichtlinien gelten auch bei Lärmsanierung
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in den letzten Jahren den Lärmschutz für die Anwohner an neuen oder wesentlich geänderten Straßen (Lärmvorsorge) mit Einführung der aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) durch die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wesentlich verbessert.
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