Neue Leitlinien für die Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die EU-Kommission hat Ende Juli eine Mitteilung mit neuen Leitlinien für die Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) veröffentlicht
(Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in der durch die Richtlinie 2014/52/EU geänderten Fassung.) Die Mitteilung enthält Leitlinien zur Straffung des UVP-Verfahrens. Sie konzentriert sich auf bestimmte Phasen des UVP-Verfahrens und zeigt laut Angaben der Kommission Möglichkeiten zur Straffung verschiedener Umweltprüfungen im Rahmen gemeinsamer und/oder koordinierter Verfahren auf.
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