Neues Klimaschutzgesetz überträgt mehr Verantwortung auf die Bundesregierung

BDEW zum Klimaschutzgesetz

Heute hat der Bundestag dem ersten Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Schon heute gibt es enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren, was die Anstrengungen und die Erfolge im Klimaschutz betrifft. Während der Energiesektor seine Vorgaben seit Jahren erfüllt, hinkt der Verkehrssektor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher. Die nun beschlossene Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz nimmt den Druck von den einzelnen Sektoren, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen. So müssen Maßnahmen zum Nachsteuern erst dann vorgelegt werden, wenn die Gesamtmenge an Treibhausgasen die festgeschriebene Höchstmenge zwei Jahre in Folge überschreitet. Damit werden notwendige Maßnahmen nicht mehr unmittelbar für jeden Sektor in dem jeweiligen Jahr der Zielüberschreitung fällig, sondern erst zeitversetzt. Bei der Wahl der Gegenmaßnahmen wird dann zukünftig die Verantwortung bei der Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr bei den einzelnen Ministerien liegen. Dabei muss sichergestellt werden, dass – so wie im novellierten Gesetz vorgesehen – insbesondere die Sektoren, die ihre Ziele bislang nicht erreichen, tatsächlich effektive und dauerhaft wirksame Maßnahmen ergreifen. Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, im Entscheidungsprozess der Bundesregierung die Last der anderen mittragen müssen.

Eine Abkehr vom sektorspezifischen Ansatz kann zudem teuer werden, denn die Einsparung von CO2-Emissionen wird vor allem auf europäischer Ebene gesteuert: Die Emissionen des Energie- und des Industriesektors werden ganz überwiegend über den europäischen Emissionshandel (ETS I) erfasst, die Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude hingegen von den Ziel- und Budgetvorgaben der europäischen Klimaschutzverordnung. Selbst wenn auf nationaler Ebene fehlende Einsparungen des Verkehrs oder der Gebäude von anderen Sektoren kompensiert würden, so müssten auf europäischer Ebene Emissionsrechte für eben diese Sektoren erworben oder Strafzahlungen geleistet werden. Auf Basis der aktuellen CO2-Preisspanne im EU-ETS von 60 - 80 Euro pro Tonne CO2-Äquivalenten und einer prognostizierten Lücke von 126 Millionen Tonnen CO2 käme man hier auf bis zu 10 Milliarden Euro. Diese Kosten sollten vermieden werden.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel