Öffentlichkeitsbeteiligung zur Durchführung der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen hat begonnen

Landesamt für Umweltschutz unterstützt dabei die Gemeinden

Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt unterstützt 57 Gemeinden bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Prüfung der Erstellung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen, die im Rahmen der Umsetzung der 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18.07.2018 durch die Gemeinden aufzustellen sind.


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Ziel der Lärmaktionsplanung soll die Regelung von Lärmproblemen an bestehenden Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt sein.

Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt aktuell mehr als 9.300 Einwohner (2012: ca. 17.000 Einwohner) nächtlichem Umgebungslärm von über 55 dB(A) ausgesetzt. Dies zeigen die bereits veröffentlichten aktuellen Ergebnisse der abgeschlossenen 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen, über die sich die Bürgerinnen und Bürger seit einiger Zeit auf der Homepage des LAU informieren können.

Die 57 besonders von Umgebungslärm betroffenen Gemeinden Sachsen-Anhalts werden nun prüfen, ob durch Aufstellung von Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die nächtliche Lärmbelastung zu vermindern.

Die Ausarbeitung dieser Aktionspläne soll mit tatkräftiger Unterstützung der Einwohner der betroffenen Gemeinden realisiert werden. Sie werden deshalb ab sofort zur Beteiligung an diesem umfangreichen Diskurs aufgerufen, für den eine Beteiligungsplattform auf den Internetseiten des LAU freigeschaltet wurde.

Bis zum 31. Oktober 2017 haben Sie damit die Gelegenheit, sich an der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt durch das Einbringen von Anregungen und Vorschlägen zur Minderung des Straßenverkehrslärms zu beteiligen.

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt direkter Link zum Artikel