Pragmatische Lösungen für Klimaschutz beim Wohnen!

Staatsminister Schmidt begrüßt Initiative der Bundesbauministerin

Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt hat die Pläne von Bundesbauministerin Klara Geywitz begrüßt, die extrem hohen Ziele der Bundesregierung für die Gebäudedämmung auf den Prüfstand zu stellen. Bisher ist vorgesehen, den Effizienzhausstandard 40 ab 2025 als Mindestanforderung für Neubauten vorzuschreiben. 


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»Bei Ihrem Besuch in Chemnitz vor wenigen Wochen haben wir Bauministerin Geywitz sehr gute Beispiele präsentiert, wie Gebäude nahezu vollständig aus Solarenergie beheizt werden können. Auch andere erneuerbare Energien kommen dafür infrage. Wenn es so gelingt, ein Haus klimaneutral zu versorgen, wozu soll dann noch eine aufwendige Dämmung gut sein?«, so Minister Schmidt. »Die Klimabilanz eines Hauses hängt nicht allein vom Energieverbrauch während der Nutzung ab. Auch mit dem Bau eines Hauses und einer späteren Entsorgung von Materialien sind Belastungen für Umwelt und Klima verbunden, die mitbetrachtet werden müssen. Ich bin sehr froh, dass diese Erkenntnis nun offenbar auch innerhalb der Bundesregierung in die Diskussion einbezogen wird.«

Ebenso recht habe Ministerin Geywitz mit der Frage nach der Finanzierbarkeit. »Es ist richtig und unstrittig, sich Ziele beim Klimaschutz zu setzen. Aber das muss so geschehen, dass das Wohnen bezahlbar bleibt«, so Schmidt weiter. 

»Der Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz wird diesem Ziel nicht gerecht. Ab 2024 soll es verboten sein, neue Gas- oder Ölheizungen in Häuser einzubauen. Erst ab einem Alter von 80 Jahren sollen Gebäudebesitzer davon befreit werden. Das Staatsministerium für Regional-entwicklung hat im Bundesrat den Antrag eingebracht, diese Grenze auf das Renteneintrittsalter abzusenken. Denn mit dem Eintritt in die Rente müssen die meisten Menschen deutlich geringere Einkommen hinnehmen. Ich freue mich, dass unser grüner Koalitionspartner in Sachsen nach anfänglichem Zögern vergangene Woche unsere Forderung übernommen hat und hoffe, dass es dabei auch morgen bei den Beratungen im Bundesrat bleibt.« 

Darüber hinaus fordert Sachsen im Bundesrat, auch Heizungen weiterhin zuzulassen, die mit Biomasse betrieben werden. Besonders im ländlichen Raum bietet der Einsatz von Biomasse – also von Biogas, Biomethan oder Pellets – Möglichkeiten, Gebäude klimafreundlich zu beheizen und dafür lokale Wertschöpfungsketten aufzubauen und zu nutzen. In dem Entwurf der Bundesregierung ist ein Verbot von Biomasseheizungsanlagen in Neubauten vorgesehen. Dies widerspricht dem Ziel der Technologieoffenheit.

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