Regierung plant keine Grundgesetzänderung zum Klimaschutz

Inneres und Heimat/Antwort

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben keine Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Klimas und der Ökologie.


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Sie sehe keine Notwendigkeit, angesichts des sogenannten Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts eine Gesetzesinitiative zu Änderungen des Grundgesetzes zu ergreifen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2275) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2073).

Auf der Ebene des einfachen Rechts habe der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 24. März 2021 hinsichtlich der Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeiträume ab dem Jahr 2031 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus seien die Entscheidung und ihre Begründung bei der Auslegung des bestehenden Rechts zu berücksichtigen.

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