Schulze: Haushaltsbeschlüsse stärken Zukunftsthema Umweltschutz

Die Bundesregierung plant eine erhebliche Aufstockung des Umwelthaushalts

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Haushalts 2018 sowie die gleichzeitig beschlossenen Eckwerte für den Finanzplan 2019 bis 2022 sehen eine Verstärkung der Mittel für Investitionen vor.


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Diese sind für den internationalen Klimaschutz, die Förderung des Naturschutzes sowie für Investitionen in den Bereichen Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgesehen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt das Ausgabevolumen 2018 im Umwelthaushalt um 371 Millionen Euro oder 23 Prozent.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Ausgaben für den Umweltschutz sind Ausgaben für eine bessere Zukunft. Die Bundesregierung stärkt mit den heutigen Haushaltsbeschlüssen die Zukunftsthemen Klima- und Umweltschutz."

Während das Haushaltsvolumen des BMU im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Übergangs der Bereiche Bauen und Stadtentwicklung zum Bundesinnenministerium nominal gesehen auf rund 2 Millionen Euro sinkt, ist für die Politikfelder des Umweltbereichs nach dem Ressortneuzuschnitt ein erheblicher Mittelzuwachs vorgesehen. Die Ausgaben für den internationalen Klimaschutz erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 50 Millionen Euro auf ein Gesamtniveau von rund 437 Millionen Euro. Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten strukturellen Erhöhung der Ausgaben für diesen Zweck sehen die heute beschlossenen Eckwerte für den Finanzplan eine zusätzliche Mittelausstattung in den kommenden Jahren von insgesamt 100 Millionen Euro vor.

Für den Bereich Naturschutz sollen nach dem Eckwertebeschluss Ausgaben zur Finanzierung eines Wildnisfonds in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich ab 2019 zur Verfügung stehen. Der Fonds ist im Koalitionsvertrag zur Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels Wildnis vorgesehen.
Die Forschungsausgaben im Bereich Umweltschutz werden in den kommenden drei Jahren um insgesamt rund 14 Millionen Euro verstärkt.

Die größten Steigerungen im gesamten Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2022 beziehen sich auf die Bereiche Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie das Verfahren zur Ermittlung eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Standortauswahlverfahren). Die Ausgaben in diesen Bereichen werden im Wesentlichen über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung refinanziert.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) direkter Link zum Artikel