"Sofortprogramm Saubere Luft": BMVI legt neue Förderrichtlinie auf

Scheuer: Dieselbus-Nachrüstung kann starten

107 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereit, um die Diesel-Busse nachzurüsten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Förderrichtlinie tritt am Donnerstag, 29. März 2018 in Kraft und gehört zum "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020".

Bundesminister Andreas Scheuer:

ÖPNV-Busse legen täglich tausende Kilometer in den Kommunen zurück. Mit unserer neuen Förderrichtlinie unterstützen wir jetzt Verkehrsunternehmen finanziell, damit sie ihre Diesel-Busse mit Abgasnachbehandlungssystemen umweltfreundlicher machen. Schon bald wird die Luft in den Städten deutlich besser.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMVI die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. Die Busse müssen überwiegend in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen im ÖPNV eingesetzt werden. So soll die Stickoxidbelastung in diesen Kommunen reduziert werden.

Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet werden, muss durch eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nachgewiesen werden. Dafür kommen beispielsweise SCR-Katalysatoren infrage.

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die ÖPNV-Leistungen in einer der belasteten Kommunen erbringen. Die Fördersätze betragen entsprechend dem EU-Beihilferecht je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist bereits ab Inkrafttreten möglich.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Mittwoch, 28. März 2018, unter:

www.bundesanzeiger.de 

Über das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020"

Der Bund hat mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Das Sofortprogramm umfasst 1 Milliarde Euro. Gegenstand sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten.

Weitere Informationen zum Sofortprogramm

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel