Stadt prüft weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird auf den Weg gebracht

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen für Stickoxid will die Stadt Oldenburg weitere Maßnahmen zu einer Verbesserung der Luftqualität prüfen und umsetzen. Das hat die Stadt in einem Brief an die Deutsche Umwelthilfe angekündigt.


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Dazu wird auch die Fortschreibung des seit Oktober 2012 geltenden Luftreinhalteplans auf den Weg gebracht, dies hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Kima (Sitzung am 14. September) vorgeschlagen. „Darüber hinaus bleibt die Stadt aber bei ihrer Forderung, bundesweite Regelungen zu schaffen, die das Problem angehen. Die Ergebnisse des Dieselgipfels vom 4. September können dabei allenfalls ein erster Schritt sein“, sagt Stadtbaurätin Gabriele Nießen.

Der geltende Luftreinhalteplan der Stadt Oldenburg sieht bereits einige Maßnahmen vor, nämlich die Modernisierung der Busflotte der VWG und die Umsetzung der im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK), Strategieplan Mobilität und Verkehr (smv) und Stadtentwicklungsplan (STEP 2025) verankerten Maßnahmen.

Einen Schwerpunkt im Mobilitätsbereich stellt der Radverkehr dar, den es weiter zu stärken gilt, um die genannten Ziele zu erreichen. Das kommunale Rad- und Fußverkehrsprogramm sieht für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs eine Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel vor. Für das Projekt Carsharing, das derzeit mit 3 Anbietern etwa 30 Stationen und rund 1.600 Nutzerinnen und Nutzer versorgt, wurden und werden ebenfalls nennenswerte Beträge, derzeit 55.000 Euro jährlich, eingesetzt.

Für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat die Stadt Oldenburg in den vergangenen Monaten das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim gebeten, eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen rechnerisch zu betrachten. Vorgeschaltet sind zunächst, zur besseren Einschätzung der vorliegenden, rechnerisch ermittelten Daten zur Luftqualität am Hotspot Heiligengeistwall, zwei zusätzliche Passivsammlerstandorte eingerichtet worden. Dort finden seit Beginn des Jahres 2017 Messungen statt. Ergänzend dazu beabsichtigt die Stadt Oldenburg, eine entsprechend akkreditierte Messstelle mit weiteren Passivsammlermessungen zu beauftragen. Diese sollen zusätzlichen Aufschluss über die Größenordnung der städtischen Hintergrundbelastung liefern. Möglicherweise ist die angenommene Hintergrundbelastung zu niedrig angesetzt worden. Nicht zuletzt die durch die Stadt verlaufenden Bundesautobahnen 28, 29 und 293 sowie die Intensivlandwirtschaft könnten größere Auswirkungen auf die Messergebnisse in der Innenstadt haben.

Die Stadt Oldenburg hat durch das GAA Hildesheim untersuchen lassen, ob die Einrichtung einer Umweltzone (nach derzeit geltenden Regularien mit grüner Plakette) bzw. eine Einbahnstraßenregelung am Hotspot Heiligengeistwall als sinnvolle Maßnahmen in Betracht kommen könnten. Die Untersuchungen ergaben, dass die erzielbaren Wirkungen nur bei 1 % bis 5 % (bezogen auf die NO2 - Gesamtbelastung) liegen.

Auch hat das GAA Hildesheim eine Abschätzung der Minderungswirkung auf die Luftschadstoffsituation am Hotspot Heiligengeistwall anhand von Modellrechnungen für eine von hier definierte Umweltzone „blau“ vorgenommen. Im Ergebnis wird rechnerisch eine mittlere Minderungswirkung der Umweltzone „blau“ auf die NO2 –Gesamtbelastung von ca. 8 % erreicht.

Im Rahmen der beabsichtigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden weitere Maßnahmen in den Fokus rücken, um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. Vorschläge dazu sollen noch in diesem Jahr gemacht werden.

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