Standort von NO2-Messstationen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Der Bundesregierung sind keine Abweichungen von bestimmten in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung genannten Standortkriterien für NO2-Messstationen durch Bestimmungen der Länder oder Kommunen bekannt.


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Dies geht aus einer Antwort (19/7780) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7413) hervor.

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