Statement zum Klimapaket der Bundesregierung

Klimapaket geht nur mit den Kreisen

Klimaschutz geht nur mit dem kreisangehörigen Raum. Die betroffenen Menschen vor Ort müssen in Verfahrensschritte und Maßnahmen einbezogen werden.


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Anlässlich des am 9. Oktober 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Klimaschutzprogramms 2030 wirbt der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) für die stärkere Einbeziehung des ländlichen Raums. „Die Energiewende kann nur mit dem kreisangehörigen Raum gelingen“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. Schon heute sei der kreisangehörige Raum Haupterzeuger erneuerbarer Energien.

„Nach dem Klimapaket soll der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent am Stromverbrauch gesteigert werden – dabei soll insbesondere auf Windenergie gesetzt werden. In NRW stehen mehr als 97 Prozent der Windräder im kreisangehörigen Raum. Ein weiterer Ausbau betrifft die Menschen, die dort leben, in besonderem Maße. Auch Übertragungsnetze für den Stromtransport müssen größtenteils durch den kreisangehörigen Raum verlaufen. Die Energiewende muss die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und Anreize für die Betroffenen schaffen“, betonte Klein.

Das Klimapaket der Bundesregierung, das am 9. Oktober verabschiedet wurde, beinhaltet eine Senkung der CO2-Emmisssionen bis 2030 von 55 Prozent gegenüber 1990 und sieht unter anderem die Einführung eine CO2-Bepreisung ab 2021 vor, die sich insbesondere auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auswirkt. Zudem sollen Emissionsminderungen in der Landwirtschaft sowie Energie- und Ressourceneffizient in der Industrie verstärkt werden.

Hinweis

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

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