Steuererklärung bald ohne Papierkram

Modernes Besteuerungsverfahren

Steuerzahler müssen künftig dem Finanzamt bei einer elektronischen Steuererklärung im Regelfall keine Belege mehr vorlegen. Das Gesetz, welches das Besteuerungsverfahren vereinfacht und modernisiert, ist bereits verkündet. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.


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Das Bundeskabinett hatte vergangenes Jahr ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu modernisieren. Bundestag und Bundesrat haben dafür nun grünes Licht gegeben. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten ab Jahresbeginn 2017.

Schluss mit Papier-Kommunikation

Mit dem lästigen Papierkram bei der jährlichen Steuererklärung soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen möglichst weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

Steuererklärung vollständig elektronisch

Das Gesetz ist ein Baustein auf dem Weg, das gesamte Besteuerungsverfahren weitgehend elektronisch abzuwickeln. Die Bundesregierung gestaltet den rechtlichen Rahmen so, dass die Besteuerung von allen Beteiligten elektronisch erledigt werden kann: von der Steuererklärung über den Steuerbescheid, bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf oder Antrag auf Steuerstundung. Die Mehrzahl der privaten Steuerzahler erhält dann ihren jährlichen Steuerbescheid automatisch über das Internet. Das soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung entlasten. Eine Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch abzuwickeln, soll es aber nicht geben.

Verspätungszuschlag, aber länger Zeit für die Abgabe

Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen müssen die Steuerpflichtigen zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Wird die Steuererklärung aber verspätet eingereicht, droht ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Damit entfallen die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren.

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