Tag gegen Lärm (26.4.): Umweltministerium wirbt für rücksichtsvolles Miteinander und informiert Kommunen

Hinweis auf bundesweite Informationsveranstaltung zum Aktionstag morgen

Der jährlich am 26. April stattfindende Internationale Aktionstag gegen Lärm macht auf die Belastungen und Folgen lauter Geräusche für Natur und Gesundheit aufmerksam.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Brandenburger Umweltministerium stellt aufgrund einer zunehmenden Anzahl von Beschwerden wegen nachbarschaftlicher Störungen in diesem Jahr die Vermeidung von nächtlichen Lärmbelästigungen in den Mittelpunkt.

Wegen zunehmender Beschwerden insbesondere in der Zeit der Nachtruhe hat sich das Umweltministerium an die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg gewandt und auf die geltende Rechtslage des Landesimmissionsschutzgesetzes hingewiesen. Nach Paragraf 10 des Gesetzes sind Tätigkeiten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, verboten. Andauernde Störungen des Nachtschlafs, die die Gesundheit gefährden können, sollen unterbunden werden.

Zu einem lärmkonfliktarmen Zusammenleben können alle durch eigenes rücksichtvolles Verhalten beitragen. Sollten nächtliche Ruhestörende trotz Hinweisen die nachbarschaftliche Nachtruhe ignorieren und weiter lärmen, sind in der Regel die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden gefordert, Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz zu unterbinden. Um die Verantwortlichen dabei zu unterstützen, hat das Umweltministerium anlässlich des Internationalen Aktionstags gegen Lärm mit einem Rundschreiben nochmals auf die bestehenden Anforderungen zum Schutz der Nachtruhe aufmerksam gemacht: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/laerm/nachbarschaftslaerm/

Auch über den Schutz der Nachtruhe hinaus ist es sowohl für die Behörden als auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, unterscheiden zu können, welches Maß an Ruhe im Einzelfall beansprucht werden kann und wie viel Lärm noch hingenommen werden muss. Die Broschüre „Lärmschutz“ des Umweltministeriums gibt hierbei Orientierung und Hilfestellung und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Laermschutz.pdf

Zusammen mit dem Umweltbundesamt führt die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) am morgigen Dienstag (25.4.2023) eine Veranstaltung zum Aktionstag unter dem Titel „Lärm im Alltag“ durch. An der Online-Konferenz von 11 bis 14 Uhr können alle Interessierten ohne Anmeldung unter folgendem Link teilnehmen: https://meet.goto.com/159305501

https://www.tag-gegen-laerm.de/fileadmin/tag-gegen-laerm.de/Aktueller_Aktionstag/2023/Programmflyer_ZentraleVeranstaltung_TGL2023.pdf

Tag gegen Lärm (26.4.): Umweltministerium wirbt für rücksichtsvolles Miteinander und informiert Kommunen - Anhang 1
MLUK: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg