UER-Anrechnung auf Klimaziel im Straßenverkehr ist klimapolitischer Unfug

Durch die „UER-Verordnung“ erhält die Mineralölindustrie eine weitere Möglichkeit, ihre Verpflichtungen zum Klimaschutz zu erfüllen

Sie darf sich Emissionsminderungen der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) auf ihre deutschen Reduktionsziele im Straßenverkehr anrechnen lassen.


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„Die jetzt getroffene Regelung ist klimapolitischer Unfug: Umweltministerin Barbara Hendricks fährt damit die Energiewende auf der Straße gegen die Wand und verteilt Geschenke an die Mineralölindustrie. Die UER-Maßnahmen tragen weder zur Treibhausgasminderung im deutschen Straßenverkehr bei, noch sind sie auf den Beitrag Deutschlands zum Pariser Klimaschutzabkommen anrechenbar“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Da die anrechenbaren Projekte zur Emissionsminderung nicht zusätzlich hinzukommen, führt die neue Verordnung nicht zu mehr Klimaschutz, sondern ist ein Bilanztrick mit riesigem Verwaltungsaufwand.“ Ab dem Jahr 2020 darf die Mineralölindustrie UER-Maßnahmen auf die gesetzlichen Vorgaben anrechnen. Die Bundesregierung fördert Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Transportsektor, indem sie der Mineralölindustrie vorschreibt, den Treibhausgasausstoß ab dem Jahr 2020 um sechs Prozent zu verringern, Basisjahr ist 2010. Bis zu 20 Prozent der Emissionsminderungen (1,2 Prozentpunkte) dürfen nach der neuen Verordnung UER-Maßnahmen sein. Auch bereits bestehende Projekte dürfen umgewidmet werden. Anrechenbar sind weltweit durchgeführte Vorhaben. „Mit der UER-Anrechnung schränkt das Umweltministerium den Ausbau Erneuerbarer Energien im Straßenverkehr ein und zementiert das deutsche Versagen beim Klimaschutz in der Mobilität“, sagte Baumann.

Um die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, können sich Staaten im Rahmen des Emissionshandels Emissionsminderungen anrechnen lassen, die in anderen Ländern erzielt werden (Clean Development Mechanism, CDM). Bereits bestehende CDM-Projekte zur Emissionsminderung bei der Ölförderung zum Beispiel in Nigeria dürfen ab 2020 auf das deutsche Treibhausgasminderungsziel von sechs Prozent angerechnet werden. „Ohne eine europäische Datenbank ist hier dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, sagte Baumann. Er forderte die Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Straßenverkehr zu ergreifen. Die sachwidrige Anrechnung vorhandener UER-Maßnahmen sei dazu völlig ungeeignet. „Die europäische Richtlinie sieht UER-Maßnahmen ausdrücklich nur dann vor, wenn sie zusätzlich zur Treibhausgasminderung beim Kraftstoff ergriffen werden“, sagte Baumann.

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. direkter Link zum Artikel