UMK: Wichtige Entscheidungen zum Ausgleich von Klima- und Artenschutz, zum Wolf und zur Abfallwirtschaft

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat heute in dem sehr schwierigen Konfliktfeld zwischen den Zielen des Artenschutzes und dem Ziel des Ausbaus der Windenergienutzung einen großen Schritt nach vorn gemacht.

Eine Arbeitsgruppe der UMK, in der auch Mecklenburg-Vorpommern mitwirkte, hatte einen so genannten Signifikanzrahmen vorgeschlagen, der bundeseinheitlich eine Entscheidungshilfe bieten soll, ab wann das Risiko für Vogel zu groß ist, zum Opfer von Windenergieanlagen zu werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der vorgelegte Entwurf konnte zwar auf der heutigen Videokonferenz der Umweltminister der Länder noch nicht verabschiedet werden. Die UMK hat aber vereinbart, auf einer Sonderkonferenz im Dezember und damit noch in diesem Jahr ein abschließendes Papier zu verabschieden.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte diesen Beschluss: „Mit dem Signifikanzrahmen wird ein Weg aufgezeigt, wie der Konflikt zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz gelöst werden kann. Ich persönlich weiß aus vielen Begegnungen mit Bürgern im Lande, wie problematisch die Entscheidungen vor Ort vielfach sind. Aber auch hier setze ich mich dafür ein, dass ein vernünftiger Ausgleich zwischen Schutz und Nutzung stattfindet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiter dafür engagieren, dass dieser Prozess noch in diesem Jahr zu einem guten Abschluss gebracht wird.“

Um die Datengrundlage in diesem Konfliktfeld zu verbessern, haben Bund und Länder zudem auf die Entwicklung eines bundesweiten Monitorings vereinbart, mit dem die Todesursachen von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten systematisch ermittelt werden sollen.

Auch über die Entwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) wurde beraten. Die neue Förderperiode bietet aus Sicht der Umweltministerkonferenz die Chance einen Ausgleich zwischen Agrar- Und Umweltpolitik zu schaffen. „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen muss die Leitlinie zukünftig sein“; sagte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wie bekannt, steht Mecklenburg-Vorpommern, stehe ich persönlich, für eine Neuausrichtung der GAP, die einen Ausgleich zwischen Schutz und Nutzung bewirkt. Ich sehe hier große Chancen, die nur gemeinsam in einem sachlichen Dialog zwischen Umwelt- und Agrarseite genutzt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Zusammenführung der beiden Bereiche, wie sie hier in Mecklenburg-Vorpommern in meinem Ministerium gelungen ist, absolut zukunftsweisend ist.“

Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns befasste sich die Umweltministerkonferenz auch erneut mit dem Thema Wolf. „Eine dauerhafte Akzeptanz für den Wolf in der Gesellschaft können wir nur erreichen, wenn wir Lösungen im Konflikt zwischen dem Natur- und Artenschutz und der extensiven Weidetierhaltung finden“, so Backhaus. „Wir brauchen beides – einen stabilen Wolfsbestand und eine sichere Nutztierhaltung“, begründet Umweltminister Backhaus sein Engagement.

Angesichts der weiter stark zunehmenden Wolfspopulation und der damit einhergehenden Zunahme von Rissvorfällen mit deutlich mehr getöteten Nutztieren, weit überwiegend Schafen, ist es erforderlich, eine Perspektive im Umgang mit der Art Wolf aufzuzeigen. Für weitere politische Entscheidungen ist die Frage des Erhaltungszustandes der Art Wolf von entscheidender Bedeutung. Erst wenn der sogenannte günstige Erhaltungszustand der Art Wolf im Sinne des europäischen und deutschen Naturschutzrechtes festgestellt wird, kommen weitere Schritte bezüglich der Begrenzung des Populationszuwachses in Betracht. Dies setzt voraus, dass die Werte für die Parameter des Erhaltungszustandes ermittelt und bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurde eine länderoffene Bund-/Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet. Ergebnisse sollen bei der nächsten Umweltminister­konferenz im Frühjahr kommenden Jahres vorgelegt werden.

Ebenfalls auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein Beschluss bezüglich der Analyse von Wolfs-Genetik gefasst. Die Analyse von genetischen Proben dienen unter anderem dem Nachweis, dass ein Riss von Nutztieren der Art Wolf und gegebenenfalls einem bestimmten Exemplar der Art Wolf zuzuordnen ist

Um angesichts der zunehmenden Wolfspopulation bei Bedarf zusätzliche Testkapazitäten bereitzustellen, sollen - neben dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich des nationalen Referenzlabors – vom Bund und Mecklenburg-Vorpommern als nächstem UMK-Vorsitzland Gespräche geführt werden, um gegebenenfalls weitere Labore anderer Institute mit einzubinden. In Mecklenburg-Vorpommern käme hierfür das Institut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN) in Dummerstorf in Frage.

Wichtige Signale hat die UMK heute mit mehreren Beschlüssen auch für ein ressourcenschonendes Wirtschaften und Konsumieren gesendet. „Es ist unbedingt notwendig, den Abfall und seinen Einfluss auf Natur und Umwelt zu reduzieren“, begrüßte Umweltminister Backhaus das Ergebnis der UMK. So einigte sich die UMK darauf, den Einsatz von Einweg­bechern und Take-Away-Lebensmittelverpackungen zu minimieren. Denn für Kunststoffprodukte dieser Art muss bis Mitte 2021 ein Maßnahmenplan an die EU gemeldet werden. Etwa 20 Prozent der Gesamtabfallmenge im innerörtlichen öffentlichen Raum bestehen aus Verpackungen, die nur dem kurzen Gebrauch dienten.

Die angestrebten Maßnahmen sollen dabei nicht allein auf die Freiwilligkeit der Akteure setzen, sondern Verkaufsstellen verpflichten, Mehrwegpoolsysteme sowie eine Preisdifferenzierung zwischen Einweg und Mehrweg anzubieten. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll diesen Prozess begleiten. Die Finanzierung der Maß­nahmen soll nach Vorstellung der UMK durch die Preisdifferenz zwischen Ein- und Mehrweg erwirtschaftet werden.

Weiterhin appellierte die UMK, weitere Anstrengungen zur Reduzierung der im Resthausmüll befindlichen Bioabfälle zu unternehmen. Als Ziel einigten sich die Umweltminister der Länder darauf, den Anteil bis zum Jahr 2025 um ein Drittel und bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Dafür wird der weitere Ausbau der getrennten Erfassung der Bioabfälle als erforderlich angesehen.

Die zweimal jährlich stattfindende UMK tagt im Jahre 2021 unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern. Die Frühjahrskonferenz wird in Rostock und die Herbstkonferenz auf Rügen stattfinden.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel