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Eine Schlüsselposition kommt dabei dem Energiesektor zu. „Voraussetzung für klimaneutrale Elektrizität ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Ich fordere den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern eine verbindliche Strategie für den Kohleausstieg bis 2050 zu entwickeln“, so Siegesmund weiter. Eine Reduktion der Kohleverstromung in Deutschland schützt nicht nur das Klima, sie reduziert auch die Stromexportüberschüsse und entlastet die Netze.
Darüber hinaus wollen die Umweltminister der Länder die Dekarbonisierung, d.h. den Abschied von fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas und Erdöl, auf europäischer Ebene forcieren. Dazu verlangen die Ressortchefs von der EU die Verabschiedung konkreter Zielmarken, die bisherige Beschlüsse deutlich übertreffen. So sollen die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ihren Kohlendioxidausstoß bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
Reformbedarf sieht Ministerin Siegesmund auch beim CO2-Emissionhandel. Das zentrale klimaschutzpolitische Instrument der Europäischen Union hat bisher nicht die erwünschte Lenkungswirkung entfaltet. Ein Grund: Der massive Zertifikate-Überschuss mit der Folge niedriger Preise bietet wenig Anreiz zur Reduzierung von Treibhausgasen oder zur Investition in klimaneutrale Technologien.
Soll die Energiewende gelingen, muss der Emissionshandel bis 2021 zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument umgestaltet werden.
Hintergrund
Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Dazu soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das macht eine globale Energiewende nötig. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemission ausstoßen, unterzeichnet haben.