Umweltministerin Heinen-Esser zum heutigen Urteil des EuGH zur Messung von Luftschadstoffen

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Messung von Luftschadstoffen bestätigt uns in unserer Vorgehensweise, denn in Nordrhein-Westfalen wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie von jeher so verstanden, dass eine Grenzwertverletzung auch an einer einzelnen Landesmessstelle Luftreinhaltemaßnahmen nach sich ziehen muss.

Damit unterstreicht das Urteil auch den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes", so die Ministerin.


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Ministerin Heinen-Esser weiter: "Die Positionierung der LANUV-Messstellen wurde im November vergangenen Jahres von einem externen Gutachter, dem TÜV Rheinland überprüft und nicht beanstandet. Aktuell läuft eine Überprüfung der großräumigen Standorte der Messstellen. Von den jeweiligen Kommunen eingebrachte Anregungen für neue Messstellen werden bei der Messnetzplanung mit berücksichtigt, jährlich werden entsprechend der rechtlichen Anforderungen neue Messstellen eingerichtet bzw. wo erforderlich nachjustiert."

Weitere Informationen:

Die Standorte der Messstellen des nordrhein-westfälischen Landesmessnetzes zur Luftqualität können über das Internetangebot des Landesumweltamtes (LANUV) eingesehen werden. [www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/messorte-und-werte]

umwelt.nrw: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen