Umweltministerin Heinen-Esser zum heutigen Urteil des EuGH zur Messung von Luftschadstoffen
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Messung von Luftschadstoffen bestätigt uns in unserer Vorgehensweise, denn in Nordrhein-Westfalen wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie von jeher so verstanden, dass eine Grenzwertverletzung auch an einer einzelnen Landesmessstelle Luftreinhaltemaßnahmen nach sich ziehen muss.
Damit unterstreicht das Urteil auch den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes", so die Ministerin.
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