Umweltschadensgesetz soll geändert werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (19/24230) übersandt.


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Damit kommt sie einer Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung EU 2019/1010 des Europäischen Parlaments zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt.

Die Neufassung der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über Umweltschadensfälle zu informieren. Damit Deutschland dieser neuen Berichtspflicht nachkommen kann, müssen die erforderlichen Informationen nach Angaben der Bundesregierung zentral auf Bundesebene gesammelt werden. Im Umweltschadensgesetz soll jetzt deshalb eine Regelung eingeführt werden, welche die Länder verpflichtet, dem Bund diese Informationen zu übermitteln. Zudem sollen zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie zwei gesetzliche Klarstellungen erfolgen, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst worden sind.

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