VDMA: "Änderungen am Klimaschutzgesetz sind praxisgerecht"

Zu den Änderungen am Klimaschutzgesetz sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann

"Gerade in der industriellen Transformation sind jahresscharfe Beurteilungen, mit kleinteiligen Sofortprogrammen bei Pfadabweichungen, einfach untauglich. 


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Wir unterstützen deshalb den Ansatz der Bundesregierung, die Emissionsminderungen auf die Erreichung des 2030-Ziels hin zu monitoren und auszurichten", sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA.

"Ebenso richtig ist es, dass sich die Leistungen verschiedener Sektoren ausgleichen können. Die harten, tonnenscharfen Abgrenzungen und recht willkürlich festgelegten Sektorziele waren durch die zunehmende Sektorkopplung schon in der Vergangenheit ein künstliches und ineffizientes Konstrukt.

Das darf aber nicht zu Untätigkeit führen. Die Klimaschutzziele für 2030 und 2045 sind so ambitioniert. Mehr Veränderungen und Investitionen in allen Bereichen sind nötig. Die technischen Lösungen dafür sind weitgehend verfügbar, Greentech bleibt eine globale Chance für die deutsche Industrie."

VDMA e. V. direkter Link zum Artikel