Verbesserung der Luftqualität

Politische Begleitgruppe zum Luftreinhalteplan Freiburg spricht mit Umlandgemeinden über Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Mit unserem gestuften Verfahren sehen wir uns in der Sache nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe gut aufgestellt“ // Fahrverbote sind nur als letztes Mittel vorgesehen


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Die Politische Begleitgruppe zum Luftreinhalteplan Freiburg hat sich am Mittwoch (27. März) im Regierungspräsidium Freiburg getroffen und über die bisher erfolgte Umsetzung der Maßnahmen beraten. Neben der Zwischenbilanz ging es auch um den Stand des Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe sowie um die Auswirkungen der Novelle des Immissionsschutzgesetzes seitens des Bundes, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Dabei war der Teilnehmerkreis um zusätzliche Bürgermeister und Vertreter von Kommunen aus dem Umland bis zum Beispiel Titisee-Neustadt erweitert worden, um eine möglichst große Zahl von Betroffenen beteiligen zu können.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Wir haben mit der Umsetzung der Maßnahmen schon einiges auf den Weg gebracht, um das Ziel einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu erreichen. Mir ist dabei wichtig, dass wir die Maßnahmen in großer Transparenz mit allen betroffenen Kommunen besprechen und dabei auch auf die dabei geäußertem Befürchtungen und Bedürfnisse eingehen und reagieren. Mit unserem gestuften Verfahren, das Fahrverbote erst als letztes Mittel vorsieht, sehen wir uns in der Sache nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe gut aufgestellt.“

Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn: „Luftreinhaltung endet nicht an der Stadtgrenze. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir die Maßnahmen als Stadt zusammen mit dem Umland treffen. Wir erhoffen uns als Kommune eine noch stärkere Unterstützung von Land und Bund. Die Stadt Freiburg will Dieselfahrverbote in Freiburg vermeiden und arbeitet kontinuierlich daran, um die Qualität der Luft in Freiburg zu verbessern – ein sehr gutes Beispiel ist die neue Rotteck-Linie und die Anschaffung von E-Bussen.“

Der neue Luftreinhalteplan ist am 15. Februar in Kraft getreten und hat zum Ziel den Grenzwert von Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft schnellstmöglich einzuhalten. Bislang sind als Maßnahmen Tempo 30 ganztags auf der B31, die Optimierung der Ampelsteuerung, die Ausweitung der grünen Umweltzone auf die B31 und die Zuflussregulierung an der Kronenbrücke umgesetzt worden. Das bringt zusammen mit der Flottenerneuerung nach den Gutachten bis 2020 eine prognostizierte Reduzierung des Stickstoffdioxidwerts um etwa 8,4 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Das Regierungspräsidium Freiburg berichtete auch über den Stand des Gerichtsverfahrens nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den „alten“ Luftreinhalteplan von 2012 und deren Forderung nach einer schnellen Einführung eines Dieselfahrverbotes in Freiburg. In der am 15. März abgeschickten Erwiderung führt die Behörde aus, dass die Klage der Umwelthilfe unbegründet sei, weil der aktuelle Luftreinhalteplan von 2019 alle gesetzlichen Vorgaben erfülle und einen Weg aufzeige, wie die Grenzwerteinhaltung auch mit anderen Mitteln als Dieselfahrverboten erreicht werden kann. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung steht noch nicht fest – diese wird jedoch für die Mitte des Jahres erwartet.

Auch die beabsichtigte Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung wurde vorgestellt: Demnach kämen Fahrverbote „in der Regel“ nur in Gebieten in Betracht, in denen der höhere Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden sei. Allerdings ist die Interpretation dieser Regelung sowohl vor dem Hintergrund der EU-Normen als auch in der Auslegung durch die Gerichte in den anhängigen Verfahren zu Fahrverboten derzeit noch nicht mit letzter Konsequenz vorhersehbar. Das Regierungspräsidium hält daher an seinem gestuften Vorgehen fest, Fahrverbote nur als letztes Mittel ab März 2020 vorzusehen, wenn die anderen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erreichen.

Fortschritte gibt es auch von der umweltsensitiven Verkehrssteuerung im Osten zu vermelden: Die betroffenen Gemeinden sind angehört worden, und die Vergabe des Konzepts an ein Büro aus Berlin steht kurz bevor. Mit Ergebnissen wird im Spätsommer 2019 gerechnet – dabei werden verschiedene technische Lösungen geprüft, um das Ziel einer solchen Steuerung so zu realisieren, dass es keinen Ausweichverkehr in die umliegenden Gemeinden des Dreisamtals geben wird.

Die Arbeitsgruppe zu den flankierenden Maßnahmen hat sich auf ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen für die L 112, L 127 und L 128 zwischen Glottertal und St. Märgen sowie auf der L 173 zwischen Simonswald und Gütenbach verständigt. Ein großräumiges Lkw-Verbot auf Bundesstraßen zwischen der A5 und der A 81 im Bereich zwischen Freiburg und Donaueschingen, wie es der Freiburger Gemeinderat ins Spiel gebracht hatte, lehnte das Regierungspräsidium aus Gründen der Luftreinhaltung sowie des Straßenverkehrsrechts dagegen ab.

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