Verbraucherzentrale Hamburg: Ist das noch gut oder muss es weg?

Haltbarkeit von Lebensmitteln

12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland pro Jahr im Müll. Ein Grund: der falsche Umgang mit dem Mindesthaltbar­keits­datum. Doch wann wird es kritisch, welche Lebensmittel müssen wirklich weg. Unsere Checkliste hilft bei der Lebensmittelrettung.


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Viele zu viele Lebensmittel landen Jahr für Jahr in deutschen Mülltonnen – weggeworfen von Privatpersonen, Großverbrauchern wie Gaststätten oder Kantinen, dem Handel oder der Industrie. Eine angemessene Wertschätzung von Lebensmitteln sieht anders aus. Jeder Bundesbürger und jede Bundesbürgerin wirft rein statistisch rund 80 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg, zum Teil noch in der Originalverpackung. Eine Ursache ist der falsche Umgang vieler Menschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

Lebensmittel nicht immer sofort wegwerfen

Sind Sie auch manchmal unsicher, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist, obwohl das MHD („mindestens haltbar bis ...“) schon erreicht oder überschritten ist? 
Vieles ist länger haltbar. Wir helfen Ihnen dabei, Lebensmittel zu retten, die sonst im Abfalleimer landen würden.

Prüfen Sie das Lebensmittel mit allen Sinnen. Hat es sich verfärbt, hat sich Schimmel gebildet, riecht es komisch, hat eine Gasbildung stattgefunden: Dann seien Sie besonders achtsam und werfen es im Zweifelsfall lieber weg.

Achtung, für das Verbrauchsdatum („verbrauchen bis ...“), z.B. auf Hackfleisch, gelten andere Regeln, die eingehalten werden müssen. Es besteht die Gefahr, dass sich bei diesen empfindlichen Lebensmitteln Keime und Bakterien entwickeln und vermehren. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten Sie Lebensmittel daher entsorgen.

Mindesthaltbarkeitsdatum abschaffen? Das Mindesthaltbarkeitsdatum war einst eine wichtige Errungenschaft für den Verbraucherschutz: Überalterte Ware verschwand endlich aus den Supermarktregalen. Doch jetzt soll es abgeschafft werden – so der Vorschlag der EU-Kommission, denn zu häufig werde das MHD mit einem „Verfallsdatum“ verwechselt. Das liegt aus unserer Sicht auch an der falschen Bezeichnung für dieses Datum: Viele verstehen das Wort „mindestens“ nicht richtig.

Ein anderer Vorschlag der Kommission ist, die Begriffe „mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“ durch andere Begriffe zu ersetzten oder Symbole zu ergänzen. Eine Bezeichnung in anderen Ländern lautet beispielsweise „best before“, auf Deutsch übersetzt „beste Qualität bis“. Diese Bezeichnung ist sehr viel zielführender. Norwegische Molkereien schreiben auf ihre Produkte „mindestens haltbar bis, aber nicht schlecht nach“. Auch diese Kennzeichnung macht besser deutlich, dass Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum nicht gleich weggeworfen werden müssen.

Ganz ohne Datum dürfen Lebensmittel in jedem Fall auch nicht sein, denn es besteht die Gefahr, dass die alte „Ladenhüterzeit“ wieder anbricht – samt überlagerten geschmacklosen Gewürzen oder Nudeln mit Schädlingsbefall in den Supermarktregalen. Die Forderung der Verbraucherzentralen: Entfällt das Mindesthaltbarkeitsdatum, muss zumindest das Produktions- oder Herstellungsdatum auf der Verpackung stehen!

Verbraucherzentrale Hamburg e.V. direkter Link zum Artikel