Verschärfte Grenzwerte für Schiffsemissionen

Die Bundesregierung unterstützt aus ökologischer Sicht die ab 2015 geltenden neuen Grenzwerte für Schiffsemissionen

Die Einhaltung der Regelungen werde durch die Wasserschutzpolizeien der Länder und im Rahmen der Hafenstaatkontrolle durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft überprüft, heißt es in der Antwort (18/2854) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2668).


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Zur Förderung der umweltfreundlichen Versorgung von Schiffen in Häfen mit Landstrom verweist die Regierung auf für diese Fälle vorgesehene Ermä0ßgung der Stromsteuer. Bei der Novellierung der EU-Energiesteuerrichtlinie setzt sich die Bundesregierung für eine Freistellung des Bezugs von Landstrom von der Stromsteuer ein.

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