Verwässerung des Klimaschutzgesetzes verhindern!

Die Bundesregierung plant das Klimaschutzgesetz erheblich abzuschwächen

Ein entsprechender Entwurf wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Heute wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt.


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Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) spricht sich deutlich gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes aus. Für wirksamen Klimaschutz braucht es einen bindenden rechtlichen Rahmen und Konsequenzen für Nichthandeln. 

„Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf: Stärken Sie das Klimaschutzgesetz, statt es zu schwächen. Nur mit einem verbindlichen Klimaschutzgesetz können Klimaziele eingehalten werden“, sagt Ruth von Heusinger, Geschäftsführerin ForTomorrow und BNW-Vorständin, zur geplanten Revision des Klimaschutzgesetzes.

Die Ampel-Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, mehr Klimaschutz umzusetzen, nun ist das Gesetz wieder in Verhandlung. Trotz Klimaschutzgesetz wurden Klimaziele gerissen und keine ausreichenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. „Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes, allen voran die Abschaffung der Sektorenziele, ist ein weiterer Rückschlag in der Klimapolitik und muss umgehend gestoppt werden“, fordert BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter.

Sowohl im Verkehrs- als auch Gebäudesektor wurden die gesetzlich festgelegten Minderungsziele der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren verfehlt. Dem Klimaschutzgesetz gemäß wären sie dazu angehalten gewesen konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Stattdessen verwässert die Ampel-Koalition das Klimaschutzgesetz durch die Novellierung. Wichtige Kontrollmechanismen werden damit abgeschafft. Unter anderem werden die verbindlichen Sektorenziele aufgehoben, dafür soll eine sektorenübergreifende Gesamtbewertung eingeführt werden. Die Bundesregierung ist außerdem erst angehalten nachzusteuern, wenn Klimaziele zwei Jahre in Folge verfehlt werden.

Der BNW fordert deshalb u.a. die Beibehaltung der folgenden gestrichenen Punkte:

  1. Beibehaltung von Sektorzielen
  2. Ressortverantwortlichkeit und Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen
  3. Frühere Nachsteuerpflicht beim Verfehlen von Klimaschutzzielen
  4. Einhaltung des Gesamtbudgets gewährleisten

Mit den geplanten Maßnahmen werden vor allem der Verkehrs- und Gebäudesektor nicht mehr wie bisher explizit in die Pflicht genommen, Klimaziele einzuhalten und Sofortprogramme vorzulegen. Luisa Rinn, BNW-Vorständin und Geschäftsleitungsmitglied Rinn Beton - und Naturstein, kommentiert dazu: „Mit unserem Klimastein zeigen wir bereits, wie sich Emissionen im Bau signifikant senken lassen. Die Politik muss mutig vorangehen und motivierende Anreize, unter anderem für den Gebäudebereich geben, um die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen. Es braucht deshalb ambitionierte Sektorziele.“

BNW: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel