VKU: Bundesverfassungsgericht-Urteil erfordert neue Prioritätenentscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwochvormittag die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig erklärt

Damit ist dem Bund untersagt, die Verwendung von zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Kreditaufnahmen für Klimaschutzprojekte zu verwenden.


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Ingbert Liebing-Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wenn nun 60 Milliarden Euro fehlen, kommen Bundeshaushalt und Klima- und Transformationsfonds gleichermaßen unter Druck. Jetzt steht die Bundesregierung in der Verantwortung zu neuen Prioritätenentscheidungen. Dabei dürfen die Investitionen in dringend notwendige Klimaschutzprojekte nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Wenn die gerade mit der aktuellen Gesetzgebung zur Wärmewende (Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz) beschlossenen ambitionierten Ziele erreicht werden sollen, bedarf es auch einer ausreichenden Finanzierung und Förderung.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel