VKU: Bundesverfassungsgericht-Urteil erfordert neue Prioritätenentscheidungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwochvormittag die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig erklärt
Damit ist dem Bund untersagt, die Verwendung von zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Kreditaufnahmen für Klimaschutzprojekte zu verwenden.
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