VKU veröffentlicht Gutachten zur sektorübergreifenden CO2-Bepreisung

Der VKU hat sein Gutachten „Finanzierung der Energiewende – Reform der Entgelte- und Umlagesystematik“ veröffentlicht, das von r2b energy consulting erstellt wurde.

Das Gutachten schlägt die schrittweise Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises vor: Die gegenwärtigen Energiepreisbestandteile mit klimapolitischem Bezug (zum Beispiel EEG- und KWKG-Umlage) werden zusammenzufasst und entsprechend an der CO2-Intensität der jeweiligen Energieträger in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ausgerichtet.


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„Wir haben uns frühzeitig mit dem Thema CO2-Bepreisung befasst. Unser Gutachten, das wir schon vor längerem beauftragt hatten, nimmt die Energieversorgung als Ganzes in den Blick. Die Finanzierung der Energiewende wird damit einfacher, transparenter und ökologisch vorteilhafter“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Vor allem die Stromkunden sind heute überproportional mit Energiewendekosten belastet. Der Vorschlag des VKU sieht daher eine Angleichung dieser Kosten in Form eines CO2-Preises bis 2030 vor. Dies führt vor allem zu Entlastungen beim Strompreis. Allerdings hat das Gutachten auch Varianten untersucht, bei denen bis 2030 eine Teilangleichung vorgenommen wird: „Damit zeigen wir der Politik Handlungsspielräume auf. Denn klar ist: Der Übergang muss schrittweise und sozialverträglich gestaltet werden. Verbraucher brauchen Zeit und bessere steuerliche Förderungen für die Umstellung, etwa beim Kauf von Elektromobilen oder bei der energetischen Gebäudesanierung,“ so Katherina Reiche.

Der Vorschlag sieht keine neuen Belastungen für Verbraucher vor. Ziel der Reform ist eine bessere Lenkungswirkung in Richtung CO2-armer Technologien – auch im Verkehrs-und Wärmesektor. Die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises würde zu mehr Marktwirtschaft in der Energieversorgung führen: Marktverzerrungen werden abgebaut und Kunden werden von zu hohen Strompreisen entlastet. Das bringt die Flexibilisierung der Energieversorgung voran, ermöglicht Sektorenkopplung und reizt Investitionen in neue Technologien an. „Dieser neue Finanzierungsmechanismus kann so zum Konjunkturprogramm für Deutschland werden. Eine CO2-Bepreisung allein reicht jedoch nicht aus. Darüber hinaus brauchen wir flankierende Maßnahmen, durch die neue Technologien schneller in den Markt gebracht werden“, unterstreicht Katherina Reiche.

Eine Kurz- und Langversion des Gutachtens „Finanzierung der Energiewende – Reform der Entgelte- und Umlagesystematik“ finden Sie auf der VKU-Webseite.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel