VKU zu Solarpaket und Reform des Klimaschutzgesetzes

Am kommenden Freitag steht das Solarpaket und die Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag zur abschließenden Beschlussfassung auf der Tagesordnung

Zur Beschlussfassung über das Änderungspaket der Koalitionsfraktionen zum Solarpaket, das auch wichtige Regelungen für die Windkraft enthält, heute im Ausschuss für Klimaschutz und Energie sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Die Stadtwerke setzen auf Solarenergie und planen mit dem Ausbau der Photovoltaik. Das Solarpaket enthält wichtige Regelungen, um ein schnelleres Wachstum der Solarstromerzeugung in Deutschland zu ermöglichen: So sollen der Betrieb von Balkonkraftwerken und die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern einfacher werden.

Wir begrüßen, dass Netzanschlüsse schneller ermöglicht werden sollen und das Solarpaket ein Recht zum Verlegen von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Das darf aber nicht nur für öffentliche Grundstücke gelten: Auch für private land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen brauchen wir schnell eine entsprechende Regelung, natürlich gegen eine angemessene Entschädigung.

Besondere Eile besteht bei den Regelungen zu Beschleunigungsgebieten bei der Windenergie, die ebenfalls im Solarpaket enthalten sind. Das Europarecht gibt den Mitgliedsstaaten bis zum 21. Mai Zeit, um bereits ausgewiesene Windenergiegebiete in einem Akt zu Beschleunigungsgebieten zu erklären. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, müssten die zuständigen Planungsträger in Kommunen und Ländern jedes einzelne dieser Gebiete in einem langwierigen, aufwändigen und risikoreichen Verfahren neu als Beschleunigungsgebiet ausweisen. Dies wäre ein erheblicher und völlig unnötiger Dämpfer für die Windenergie.

Angesichts dieser drängenden Problematik appellieren wir mit vielen weiteren Verbänden eindringlich an die Länder, das Solarpaket I mit Fristverkürzung am 26. April im Bundesrat zu verabschieden, um einen reibungslosen Ausbau der Windenergie zu sichern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.“

Liebing weiter zur Reform des Klimaschutzgesetzes: „Wir begrüßen, dass das neue Klimaschutzgesetz flexibler werden soll. Positiv an der geplanten Novelle des KSG ist, dass Sofortprogramme nicht mehr jährlich aufgelegt werden müssen. Der damit verbundene Aktionismus in den vergangenen Jahren hat keinen Mehrwert geliefert. Allerdings sehen wir die Aufweichung der bisher geltenden Sektorziele kritisch. Die Anpassung hin zur Gesamtbilanz darf nicht dazu führen, dass einzelne Sektoren in ihren Klimaschutz-Anstrengungen auf Kosten anderer nachlassen. Nicht nur der Energie- und Abfall-Sektor, auch die Sektoren Industrie, Gebäude, Verkehr sowie Landwirtschaft und Landnutzung müssen den Kohlendioxid-Ausstoß deutlich reduzieren.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel