Vorrang von grünen Leitmärkten vor Klimaschutzverträgen

Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 245/2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats, dass grüne Leitmärkte langfristig Vorrang gegenüber Klimaschutzverträgen haben sollten, kurzfristig aber auch Klimaschutzverträge nötig sind.


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Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/6145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/5947) hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach den Schlüssen der Bundesregierung aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Titel „Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge“ erkundigt.

Das BMWK plane weiterhin die Abschlüsse von Klimaschutzverträgen auf Grundlage der derzeit erarbeiteten Förderrichtlinie. Die Bundesregierung habe zwar bislang noch keine Klimaschutzverträge verhandelt, die ersten sollten aber noch 2023 abgeschlossen werden. Weitere Klimaschutzverträge sollen nach weiteren Gebotsverfahren in den nachfolgenden Jahren abgeschlossen werden. Auch das BMWK sei der Ansicht, dass Klimaschutzverträge zielgerichtet genutzt werden sollten, um die Markttransformation in besonders emissionsintensiven Industriebranchen anzustoßen und zu beschleunigen, nicht aber um sämtliche Industrieanlagen in Deutschland zu transformieren.

Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Implementierung eines grünen Leitmarktes teilte die Regierung mit, dafür sei eine enge Abstimmung mit Stakeholdern aus Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft notwendig. Deswegen habe das BMWK den branchenübergreifenden „Stakeholderprozess grüne Leitmärkte“ am 24. November 2022 begonnen. Auf dieser Basis werde das Ministerium BMWK im ersten Halbjahr 2023 ein Konzept vorlegen, das die für den Aufbau dieser Märkte relevanten Maßnahmen aufzeige. Aus dem Konzept werde sich auch die weitere Zeitplanung ergeben.

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