Wiederauffüllungsplan für roten Thunfisch angenommen

Am 18. Juli hat der Rat eine Verordnung angenommen, um dem Rückgang der Bestände von Rotem Thun entgegen zu wirken

Mit der neuen Verordnung wird der derzeitig bestehende Wiederauffüllungsplan verbessert. Die Vorschriften beziehen sich auf die Bestände in Ostatlantik und Mittelmeer. Insbesondere die Kontrollvorschriften und Verfahren zum Einsatz von Stereokameras sowie der Freisetzung und Behandlung von totem Fisch wurden überarbeitet.


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Der Plan setzt die von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vorgesehenen Maßnahmen in Unionsrecht um.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel