Zusätzliche Maßnahme für Klimaschutz im Gebäudesektor

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (19/32636) über die von ihr - entsprechend Paragraf 8 Absatz 2 Klimaschutzgesetz (KSG) - vorgelegte zusätzliche Maßnahme für den Gebäudesektor, „welche dazu beitragen wird, die 2020 entstandene Ziellücke zu schließen“.


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Sie sieht der Vorlage zufolge die Sicherstellung eines „zusätzlichen Neuzusagevolumens für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von insgesamt 11,5 Milliarden Euro vor“. Davon seien 5,8 Milliarden Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24. Juni 2021 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt worden, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen, wird mitgeteilt.

Weitere 5,7 Milliarden Euro sollen den Angaben zufolge noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Aufgrund des drohenden Programmstopps im Bereich der KfW-Programme müsse die Bereitstellung der Mittel zeitnah erfolgen, heißt es. „Die entsprechende Mittelausstattung der BEG ist zeitnah umsetzbar und ein wichtiges Signal im Hinblick auf die stark gestiegenen Förderabrufe und deren Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, schreibt die Bundesregierung.

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