Zusätzliche Maßnahme für Klimaschutz im Gebäudesektor
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (19/32636) über die von ihr - entsprechend Paragraf 8 Absatz 2 Klimaschutzgesetz (KSG) - vorgelegte zusätzliche Maßnahme für den Gebäudesektor, „welche dazu beitragen wird, die 2020 entstandene Ziellücke zu schließen“.
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