Zustimmungsgesetz zum Klimaabkommen
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf
Der Deutsche Bundestag soll dem Pariser Klimaabkommen zustimmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9520) vor, der die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz herbeiführen soll.
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