Zustimmungsgesetz zum Klimaabkommen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag soll dem Pariser Klimaabkommen zustimmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9520) vor, der die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz herbeiführen soll.


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Das im Dezember 2015 in der französischen Hauptstadt final ausgehandelte Übereinkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung "deutlich unter 2 °C" zu halten. Dazu sollen die Vertragsparteien "immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen". Auch die Anpassung an den Klimawandel ist Teil des Abkommens.

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