BDEW zur Verabschiedung des Gigabit Infrastructure Act im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament hat heute die Trilogeinigung zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) mit großer Mehrheit (594 dafür, 7 dagegen, 15 Enthaltungen) formal angenommen. Mit dem Rechtsakt soll ein schnellerer und günstigerer Glasfaserausbau ermöglicht sowie die Harmonisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes gefördert werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Der Gigabit Infrastructure Act enthält viele wichtige Maßnahmen, um den Ausbau der Gigabit-Infrastruktur zu erleichtern. Besonders erfreulich ist, dass die Möglichkeit einer Zugangsverweigerung zu passiver Infrastruktur aufgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Marktsituation in Deutschland werden mit dieser Regelung bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen gesichert sowie ineffizienter Überbau vermieden.

Positiv ist auch die explizite Ausnahme der Trinkwasserinfrastruktur von der Definition der "physischen Infrastruktur" in Art. 2 des GIA. Sie steht im Einklang mit den Anforderungen an Trinkwasser, die in der jeweiligen Gesetzgebung festgelegt sind.

Auch Genehmigungsfiktionen sind Teil der Einigung. Demnach gelten Bauvorhaben für den Bau von Glasfaserinfrastruktur und Mobilfunktürmen automatisch als genehmigt, wenn die Behörden diese nicht innerhalb von vier Monaten ablehnen. Hierfür haben wir als BDEW uns eingesetzt, da wir in der Genehmigungsfiktion eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse sehen. Leider bleiben die Vorgaben hinter der deutschen Regelung von drei Monaten zurück – die Genehmigungsfiktion bleibt daher bei der nationalen Umsetzung wirkungslos.

Mit der Annahme der Verordnung im Plenum des EU-Parlaments steht nun nur noch die Verabschiedung im Ministerrat aus, bevor der Rechtsakt in Kraft treten kann.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel