Breitbandausbau: Förderprojekte in Einzelplan 12 überführt

Durch die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ im Haushaltsjahr 2024 sind alle Förderprojekte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Breitbandausbau aus dem Einzelplan 60 in den Einzelplan 12 überführt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12627) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/12441) zu Details zur Förderung des Breitbandausbaus hervor. Mit Stand Juli 2024 seien 12.020.322.000 Euro für den Breitbandausbau im Einzelplan 12 gebunden, schreibt die Bundesregierung weiter.


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Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 sollen nach derzeitigem Planungsstand für den Breitbandausbau im Kapitel 1204 Mittel in Höhe von 2.928.604.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.841.800.000 Euro veranschlagt werden, geht daraus weiter hervor. Weiter listet die Bundesregierung den vollzogenen Mittelabfluss zur Breitbandförderung für alle Bundesländer in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 bis zum Stichtag 1. Juli auf.

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