Bund und Länder verbessern Digitalisierungsgesetze für die deutsche Verwaltung

Bremen begrüßt neue Generalklausel für den Austausch von Daten zwischen Behörden

Mit inhaltlicher Beteiligung des Senators für Finanzen hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich gestern (12. Juni 2024) auf verbesserte gesetzliche Regeln für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geeinigt.


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Der Vermittlungsausschuss erzielte eine Einigung über das Onlinezugangsänderungsgesetz. Gegenstand des Gesetzes sind die rechtlichen Grundlagen, wie Bund und Länder bei der Entwicklung und dem Betrieb von Onlinediensten zusammenarbeiten können. Dabei ist wichtig zu regeln, wer für welche Teile der dafür benötigten technischen Infrastrukturen verantwortlich ist und diese finanzieren muss. Dem Einigungsvorschlag müssen nun noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Das Gesetz wurde zwischen Bundesregierung und den Ländern seit längerem beraten und basiert auf dem schon geltenden Onlinezugangsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den Bund und die Länder, alle Dienstleistungen auch online anzubieten. Die Änderungen sind notwendig, weil sich in der technischen Umsetzung eine Reihe von Fragen ergeben haben, die nun geklärt wurden. So wird jetzt klargestellt, dass der Bund für die nationale OnlineID, die BundID, zuständig ist. Aus Sicht der Länder zu begrüßen ist, dass diese nun zu einer DeutschlandID weiterentwickelt wird. Bund und Länder haben sich auch geeinigt, welche Regeln der Bund vorschlagen kann und wie diese mit den Ländern abgestimmt werden. Dazu ist in der Regel ein Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat herzustellen, in dem der Bund und die Länder vertreten sind. Bremen hat die Entwicklung des IT-Planungsrates maßgeblich mitgestaltet.

Besonders wichtig ist aus Bremer Sicht die im Vermittlungsausschuss nun gefundene Formulierung für eine Generalklausel, mit der der Datenaustausch zwischen Behörden vereinfacht wird. Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker, der Bremen im Vermittlungsausschuss vertreten hat: "Wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen uns erlauben, ihre in verschiedenen Behörden vorliegenden Daten miteinander zu verknüpfen, müssen sie keine komplizierten Anträge mehr ausfüllen und auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sparen Zeit, etwa beim Abtippen der Anträge. Für diesen Datenaustausch hätten wir eine Vielzahl von Einzelgesetzen ändern müssen. Die nun gefundene Generalklausel erleichtert es uns, nun schneller neue Lösungen zu entwickeln." Bremen hat bereits in dem Pilotprojekt 'Einfach Leistungen für Eltern' (ELFE) viele Erfahrungen gesammelt, die nun in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen sind.

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